Pflicht zur Bestätigung der Kündigung?

Langjährige Mieter erhalten die Kündigung aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Verwertung des zu verkaufenden Hauses.
Kann der Vermieter bereits ein halbes Jahr vor Ablauf der Mietzeit eine schriftliche Bestätigung von den Mietern fordern, dass sie ihren definitiven Auszug bestätigen, auch wenn ihm die Einschreiben/Rückschein-Karte der Mieter zu der zugesandten Kündigung vorliegt?

LG
Tollkirsche

Hallo!

Kann der Vermieter bereits ein halbes Jahr vor Ablauf der
Mietzeit eine schriftliche Bestätigung von den Mietern
fordern,

Fordern kann er natürlich was er möchte.

dass sie ihren definitiven Auszug bestätigen, auch
wenn ihm die Einschreiben/Rückschein-Karte der Mieter zu der
zugesandten Kündigung vorliegt?

Eine Pflicht sowas zu bestätigen gibt es nicht und ich sehe auch
überhaupt keinen Grund warum man dies tun sollte.

Gruß
Stefan