Kosten Gutachter

Von: , Frage gestellt am Mo, 19. Mai 2008
Hallo

Mal eine Frage zu einem fiktiven Fall: In einer Wohnung war Schimmel, den der Vermieter entfernt hat und mit Antischimmelzeug nachbearbeitet hat. Der Mieter kommt kurze Zeit später und sagt, das wieder Schimmel gekommen wäre und droht mit Mietminderung. Der Eigentümer beauftragt einen Gutachter, der feststellt, das kein Schimmel in der Wohnung ist.

Wer müßte bei sowas eigentlich die Kosten für den Gutachter zahlen? Würde das über die Nebenkostenabrechnung berechnet werden können?

danke und gruß maboe

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kosten Gutachter
    Ueber die Nebenkostenabrechnung kann dieser Posten nicht geltend gemacht werden. In Betracht kommt hier aber eine gesonderte Geltendmachung als Schadensersatzanspruch. Man müsste dem Mieter aber nachweisen können, dass zu dem Zeitpunkt, als der Gutachter beauftragt wurde, tatsächlich kein Schimmel in der Wohnung war und er hier wahrheitswidrig Behauptungen aufgestellt hat. Dann stellt sich allerdings die Frage, ob tatsächlich sofort ein Gutachter beauftragt werden hätte müssen oder ob der Vermieter sich nicht kostengünstiger selbst oder durch eine beauftragte Person vor Ort über das Ausmaß des angeblichen Schadens vergewissern hätte müssen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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