Angenommen, die Mieter A wohnen seit fünf Monaten in einem Haus mit sieben Parteien. Eine Partei davon ist der Vermieter, wohnt also im Haus. In diesen drei Monaten gibt es eigentlich wöchentlich Ärger und die Mieter fühlen sich schön langsam schikaniert. Die Gründe sind unerklärlich (Mieter zahlen pünktlich die Miete, sind nicht laut oder schmutzig, sind eigentlich den ganzen Tag außer Haus, da sie beide arbeiten, etc). Obwohl die Mieter nur ihre Ruhe haben wollen, wenn sie zu Hause sind, werden sie ausspioniert und mit Anrufen terrorisiert (der Vermieter weiß alles, es wird z.B. der Müll kontrolliert, wann die Mieter das Haus verlassen und wieder kommen, kurz gesagt, er hat den ganzen Tag nichts anderes zu tun als die Mieter zu kontrollieren. Die Gründe für dieses Verhalten können sich die Mieter nicht erklären.
Angenommen, es teilen sich in diesem „Horrorhaus“ zwei Mietparteien (Mieter A und Mieter B) einen Flur, der vom Stiegenhaus abgetrennt ist. Kann dieser Flur zur Wohnfläche der gemieteten Wohnung gerechnet werden, obwohl dieser nicht alleinig genutzt wird? D.h. in diesem Flur hat der Mieter „Pflichten“ (Kehrdienst, Licht abschalten nicht vergessen etc.), o b w o h l dieser Flur zur Wohnfläche gezählt wird. Geht das? Kann sich der Mieter gegen ständige, ungerechtfertigte Ermahnungen seitens des Vermieters wehren, da dieser Flur ja sozusagen zu seiner Wohnung gezählt wird obwohl dieser auch von anderen Personen genutzt wird?
Wahrscheinlich gäbe es in diesem besagten Flur auch einen monatlich wechselnden Kehrplan, der von beiden Seiten auch eingehalten wird. Ein Auslandsaufenthalt von drei Wochen ergibt es aber, dass die Mieter A eine Vertrauensperson engagieren, die den Postkasten leert etc. Diese Vertrauensperson reinigt auch einmal wöchentlich diesen besagten Flur. Der Vermieter wird davon nicht in Kenntnis gesetzt. Nun geht der Vermieter davon aus, dass Mieter A sich während seiner Abwesenheit nicht um den Putzplan schert und reinigt wutentbrannt selbst (Anmerkung: es ist nicht schmutzig!!!). Diese Kosten will er auf Mieter A abwälzen. Die Frage: Ist das rechtens, denn der Flur wurde ja auch während der Abwesenheit des Mieters A gereinigt. Frage: Muss der Mieter A nun für diese „Doppelreinigung“ aufkommen?
Im Mietvertrag könnte auch festgehalten sein, dass zwei Fahrräder in der Garage abgestellt werden dürfen. Die Mieter A besitzen aber drei Fahrräder (ein Sportrad und zwei Standardfahrräder). In der Garage gibt es markierte Plätze, wo diese Fahrräder abgestellt werden dürfen, wenn man die drei Fahrräder eng zusammenstellt, ragen die auch nicht über die Markierung hinaus, sprich es macht keinen Unterschied, ob zwei oder drei Fahrräder dort abgestellt werden, es wird auch nichts blockiert etc. Der Vermieter beharrt aber darauf, dass nur zwei abgestellt werden dürfen (es geht offensichtlich nur ums Prinzip). Die Mieter B aber dürfen aber ihr drittes Fahrrad sogar im (!) Stiegenhaus abstellen, obwohl dieses sehr wohl (zum Bsp. bei der Reinigung) stört und zur Seite geräumt werden muss. Kann Mieter A nicht gleiches Recht für alle verlangen (z.B. auch das Rad dort abstellen zu dürfen)?
Den Mietern A ist klar, dass sie hier nicht mehr lange wohnen wollen, müssen aber ein Jahr „absitzen“. Sie wollen sich aber in der nun verbleibenden Zeit nicht mehr alles gefallen lassen und sind dankbar für Anregungen.
Lieben Gruß
Die Mieter A