Belegeinsichtnahme der NKA - worauf achten?

Hallo liebe ExpertInnen,

was meint Ihr hierzu:

Ein Mieter erhält eine Nebenkostenabrechnung, darin aufgeführt sind u.a. 600 EUR für Treppenhausreinigung, 120 Hausstrom und ein Posten „Wartung“ von über 2100 EUR.
Der Mieter bittet um Einsichtname in die Belege, da ihm im Abrechnungszeitraum keine derartigen Wartungstätigkeiten am Haus (Bauhjahr 2003) aufgefallen sind.

Als Antwort darauf erstellt der Vermieter nach mehreren Monaten eine neue Nebenkostenabrechnung. Die Treppenhausreinigung kostet jetzt 720 EUR, den Posten Hausstrom gibt es nach wie vor mit 120 EUR und der Punkt „Wartung“ wurde aufgeschlüsselt in diverse Dienstleistungen wie Straßenreinigung, Winterdienst, Gartenpflege etc. Die Summe der Posten, die ursprünglich als „Wartung“ zusammengefaßt waren, entspricht NICHT dem ursprünglichen Betrag der „Wartung“, sondern differiert um mehr als 100 EUR nach oben, die Gesamtkosten des Hauses differieren ebenfalls um mehr als 200 EUR, da sich z.B. auch noch die separat aufgeführten Heizungswartungskosten verändert haben.
[Alle Dienstleistungen wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege, etc. werden durch einen Landsmann / Freund des Vermieters (abends/Sonntags) erledigt.]
Der Mieter bittet nochmals um Belegeinsichtnahme, die jetzt nach mehreren Monaten Wartezeit in den Räumen des Vermieters gewährt werden wird.

Worauf sollte der Mieter bei der Einsichtnahme achten werden?
Darf der Mieter Kopien der Belege (z.B. durch abfotographieren) erstellen?
Darf der Mieter fordern, die Vertragsgrundlage der Dienstleistungen (z.B. vereinbarte Stundenanzahl für Gartenpflege / Häufigkeit der Straßenreinigung etc.) einzusehen?
Müssen Belege für die tatsächliche Bezahlung der Dienstleistungen vorgelegt werden können?

Vielen Dank und viele Grüße

Nabla

Moin, Nabla,

ein Posten „Wartung“ von über 2100 EUR.

wie Straßenreinigung, Winterdienst, Gartenpflege etc.

das riecht nach Hausmeisterarbeiten in einer kleineren Wohnanlage. Da stelle ich mir aber mindestens 8 Parkplätze, hinreichend Grünflächen, Sandkasten und Klettergerüst, eine Tiefgarage, einen Heizkeller und und und vor.

Darf der Mieter Kopien der Belege (z.B. durch
abfotographieren) erstellen?

Ja, bereitet aber technische Probleme. Lieber Kopierer mitbringen und Vermieter nach der Steckdose fragen :smile:))

Darf der Mieter fordern, die Vertragsgrundlage der
Dienstleistungen (z.B. vereinbarte Stundenanzahl für
Gartenpflege / Häufigkeit der Straßenreinigung etc.)
einzusehen?

Ja.

Müssen Belege für die tatsächliche Bezahlung der
Dienstleistungen vorgelegt werden können?

Jein.

Kein Mieter muss sich mit Abrechnungen zufriedengeben, hinter denen keine Belege stehen. Falls ein VM aber selbst den Hausmeister spielt, steht es ihm frei, den ortsüblichen Stundensatz in Rechnung zu stellen, die Aufwände hat er bestimmt in seinem Arbeitstagebuch festgehalten :smile:

Gruß Ralf

Moin, Nabla,

ein Posten „Wartung“ von über 2100 EUR.

wie Straßenreinigung, Winterdienst, Gartenpflege etc.

das riecht nach Hausmeisterarbeiten in einer kleineren
Wohnanlage. Da stelle ich mir aber mindestens 8 Parkplätze,
hinreichend Grünflächen, Sandkasten und Klettergerüst, eine
Tiefgarage, einen Heizkeller und und und vor.

Na ich stelle mir eher ein Drei-Parteienhaus vor, 3 Parkplätze vor dem Haus, kein Bürgersteig da Spielstraße (direkter Übergang Grundstück/Straße) mit einer kleinen Grünfläche hinter dem Haus. Die Grünfläche wäre eine Gras-, Moos-, Disteln- und Löwenzahn- Kombination, die etwa alle vier Wochen im Sommer gemäht werden würde.

Gruß,

Nabla

Andere Ansichten, Kommentare?
Hat noch jemand andere Ansichten, Kommentare hierzu? Würde mich sehr freuen!

Nabla