Hallo liebe Leser,
Sagen wir mal ein Mieter hat seine Miete nicht gezahlt und hat deswehen ne fristlose kündigung bekommen und dann ist ihm ein Brief vom Amtsgericht gekommen wegen ner Zwangsräumung.
Der Mieter wohnt im Haus schon 4 Jahre und das er seine Miete nicht zahlen konnte passiert ihm (leider) zum 2ten mal innerhalb von 2 Jahren sonst hat er immer gezahlt. (Das eine mal, wann das passiert ist hat er den Betrag nachdem die kündigung gekommen ist sofort bezahlt) Jetzt muss der Mieter aber 1-2 Monate warten bis er den offenen Betrag zahlen kann, aber die Miete wird weiter gezahlt und in 1-2 Monaten der offene Betrag dazu.
Was der Mieter schon weiß ist das es nicht erledigt ist, wenn er einfach so zahlt, weil das darf nur 1 mal in 2 Jahren passieren(das man die miete nicht zahlen kann und am ende zahlt).
Das eine Zwangsräumung auch für den Vermieter erst sehr teuer ist und darum der Mieter seine Chance gut sieht.
Ich hab das mal paar experten vorgetragen und verschiedene Antworten bekommen ich würd mal hier öffentlich in die runde werfen wie ihr das sieht. Ob das erledigt ist, wenn der betrag gezahlt ist.
Hallo,
rein rechtlich siehts so aus:
§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Ich verstehe nicht warum Mieter oft erst dann reagieren, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, anstatt ihm zu sagen, sich nicht zu weit vornüber zu beugen oder erst gar nicht auf den Brunnenrand zu klettern. *wink
Mieter die mal zahlen und mal nicht, sind für die allermeisten Vermieter nicht tragbar. Auch sie haben laufende Kosten und auch sie leben von dem Geld.
Die Vorstellungen Mieter seien grundsätzlich immer reich und können die Verluste, die ein säumiger Mieter hinterlässt einfach aus dem Ärmel schütteln sind falsch.
Zahlungsverzug oder eine nachlässige Zahlungsmoral können auch größere Wohnungsgesellschaften inzwischen immer weniger tolerieren.
Deshalb trennt man sich als VM dann lieber von diesem Risikofaktor. Da das Problem schon zum zweiten Mal besteht, wird daher auch von weiteren zukünftigen Wiederholungen ausgegangen.
Man könnte versuchen nochmal mit dem Vermieter zu sprechen, sich über die Gründe zu äussern die letztendlich zur Kündigung geführt haben und um Ratenzahlung bitten. (Bei Zahlungsschwierigkeiten selbst aktiv werden und das Gespräch suchen!)
Eine Garantie auf das Fortbestehen des Mietvertrages besteht nicht.
Siehe auch:
http://www.schuldnerberatung-berlin.de/25207.html
§ 15a BSHG Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/13/index.php?..
Falls sich der Vermieter darauf nochmal einlassen sollte, müßte dann sichergestellt werden, dass der VM seinen Mietzins in Zukunft immer pünktlich erhält…auch dann, wenn dem Mieter wieder ein Engpass widerfährt.
Eventuell wäre je nach Gründen für die Schieflage in diesem fiktiven Fall auch eine langfristige Finanzoptimierung sinnvoll (das aber nur am Rande)
Gruß
Maja
Hallo
Eventuell wäre je nach Gründen für die Schieflage in diesem
fiktiven Fall auch eine langfristige Finanzoptimierung
sinnvoll (das aber nur am Rande)
falls M übergewichtig ist,würde das einstellen von Nahrungsaufnahme eine echte Finanzentlastung bedeuten 
Gruß
Maja
LG
Mikesch
Joa danke erstmal für die Antwort…
Also es sieht jetzt so aus das der VM zugesagt hat das ich, wenn ich den betrag zahle nicht raus muss, aber trotzdem zur der Güteverhandlung muss. Was erwartet mich da?
Joa danke erstmal für die Antwort…
Also es sieht jetzt so aus das der VM zugesagt hat das ich,
wenn ich den betrag zahle nicht raus muss, aber trotzdem zur
der Güteverhandlung muss. Was erwartet mich da?
natürlich „Rübe ab“ was sonst???
)
natürlich „Rübe ab“ was sonst???
)
Das hört sich aber net gut an^^