Kann Mieter durch Polizeieinsatz die Gerüstaufstellung am Haus verhindern, da Ankündigungsfristen zur Modernisierung nicht eingehalten sind und Widerspruch beim Vermieter ignoriert wird? Wie sollte Mieter vorgehen, wenn Gefahr in Verzug ist.
Danke. Haupt
Hallo
was ist das für eine „Gefahr“ in Verzug und warum will man eine Modernisierung verhindern, die sich ja eigentlich jeder Mieter wünscht, nur - weil die Ankündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Glaube kaum, dass die Polizei hierfür zuständig ist.
Hallo zurück und danke für posting,
Gründe sind für Mieter, dass nach Baubeende Miete unbezahlbar ansteigt. Mieter steckt in heißer Phase einer Diplomarbeit. Baulärm usw. kann Mieter jetzt ganz und gar nicht ertragen.
Mieter hat vor drei Wochen Schriftstück erhalten, dass Komplettsanierung am kommenden Montag mit Gerüstaufstellung erfolgt. Sonst war dem Schreiben für Mieter nichts weiter entnehmbar. Widerspruch ist bis heute von Vermieter X ignoriert. Darum Gefahr in Verzug.
Gruss Haupt
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Moin,
hier werden verschiedene Dinge unzulässigerweise vermengt:
Sanierung: VM kann außen am Haus sanieren so viel er will. Jedes Jahr, wenn er die Farbe nicht mehr schön findet. Mieter hat hier keinerlei Einspruchsrecht.
Miete: VM kann Sanierung nur dann auf die Miete umlegen, wenn das dafür gesetzlich vorgesehene Ankündigungsverfahren durchgeführt wurde. Sanierung ohne gesetzeskonforme Ankündigung ist das Ideal für Mieter.
Mietbedingungen: Werden die vertraglich zugesicherten Eigenschaften einer Wohnung durch z.B. Nachbarlärm, Baulärm, Mängel, etc. nicht mehr erfüllt, steht dem M möglicherweise ein Recht auf Minderung der Miete zu. Ggf. bis zu 100% + Schadenersatz.
Frage am Rande: Warum werden Diplomarbeiten immer auf den letzten Drücker gemacht?
vnA
Hallo und guten Tag vnA,
Sanierung: VM kann außen am Haus sanieren so viel er will.
Ok, alles begriffen und für schnelle Antwort gedankt.
durchgeführt wurde. Sanierung ohne gesetzeskonforme
Ankündigung ist das Ideal für Mieter.
Wenn Mieter-Kopf wieder frei ist, wird diese Aussage 'mal durch selbigen gehen. Hat was für sich.
Frage am Rande: Warum werden Diplomarbeiten immer auf den
letzten Drücker gemacht?
Wenn’s so wäre, ist es aber nicht. Prof. hat zusätzliche Wünsche geäußert und Mieter muss sich zeichnend, kreativer, detailgetreuer, entwickeln.
Gruss Haupt
OT - Tipp
Noch ein Tipp am Rande:
Fassadeneinrüstungen sind bei der Hausratversicherung meldepflichtig wegen erhöhtem Risiko.
vnA
Hallo vnA,
Miete: VM kann Sanierung nur dann auf die Miete umlegen, wenn
das dafür gesetzlich vorgesehene Ankündigungsverfahren
durchgeführt wurde. Sanierung ohne gesetzeskonforme
Ankündigung ist das Ideal für Mieter.
nein (habe mich gerade aus gegebenem Anlass mit dem Thema genauer beschäftigt): Wenn ein Mieter eine Modernisierung duldet, dann kann der Vermieter auch 11 % der nachgewiesenen Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Wie das aussieht, wenn ein Vermieter den Widerspruch des Mieters nicht beachtet, weiß ich aber auch nicht.
Nur Reparaturen sind unabhängig von der Zustimmung des Mieters so oder so NICHT umlagefähig (.z.B. Fassade neu streichen, ohne dass funktionale Änderungen wie z.B. Wärmedämmung gemacht werden).
Und: Nicht allen Modernisierungsbegehren des VM kann ein Mieter widersprechen.
Gruß, Karin
Auch mal so am Rande:
Nur wenn man sein Haus selbst einrüstet, sollte man dies mit seiner Versicherung klären. Ansonsten ist die einrüstende Firma für die Sicherheit und ev. Schäden verantwortlich.
Schönes WE an alle!
Andreas
Hallo vnA,
Hallo Karin,
nein (habe mich gerade aus gegebenem Anlass mit dem Thema
genauer beschäftigt): Wenn ein Mieter eine Modernisierung
duldet, dann kann der Vermieter auch 11 % der nachgewiesenen
Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Wie das aussieht, wenn ein
Vermieter den Widerspruch des Mieters nicht beachtet, weiß ich
aber auch nicht.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__554.html und hier Absatz 3 spricht eine ziemlich eindeutige Sprache, die sich auch mit meinen Erfahrungen deckt.
Aber: ‚vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand‘
Gruß, Karin
Gruß vnA
http://www.ruv.de/de/presse/r_v_infocenter/pressemel…
Nun ja, da würde ich mir doch mal so meine Gedanken machen, ob ich es nicht vllt doch der Versicherung melde.
Bei Haftpflicht und Gebäudeversicherung hast du natürlich Recht.
vnA
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Hallo vnA,
nein (habe mich gerade aus gegebenem Anlass mit dem Thema
genauer beschäftigt): Wenn ein Mieter eine Modernisierung
duldet, dann kann der Vermieter auch 11 % der nachgewiesenen
Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Wie das aussieht, wenn ein
Vermieter den Widerspruch des Mieters nicht beachtet, weiß ich
aber auch nicht.http://bundesrecht.juris.de/bgb/__554.html und hier Absatz 3
spricht eine ziemlich eindeutige Sprache, die sich auch mit
meinen Erfahrungen deckt.
Aber: ‚vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes
Hand‘
jetzt habe ich in Deinem Link leider nirgends den Fall gefunden: Vermieter lässt z.B. Balkone sanieren/vergrößern. Mieter wurde nicht vorher gefragt, sagt aber auch nichts dagegen, duldet also. In genau diesem Fall kann der VM die Kosten so abwälzen, als hätte der Mieter der Modernisierung zugestimmt.
War grade erst im Münchner Mietermagazin.
Gruß, Karin
jetzt habe ich in Deinem Link leider nirgends den Fall
gefunden: Vermieter lässt z.B. Balkone sanieren/vergrößern.
was mich nicht weiter verwundert, da der Link auf ein Bundesgesetz verwies, in dem üblicherweise keine Beispielfälle ausgeführt werden.
Mieter wurde nicht vorher gefragt, sagt aber auch nichts
dagegen, duldet also. In genau diesem Fall kann der VM die
Kosten so abwälzen, als hätte der Mieter der Modernisierung
zugestimmt.
Was mit unserer Ausgangsfrage in so fern nichts zu tun hat, da ja hier wohl angenommen wurde, dass der Mieter schriftlich widersprochen hat.
War grade erst im Münchner Mietermagazin.
Gruß, Karin
Gruß
vnA