Falsche Abrechnung von Verwalter nach VM-Angaben

Hallo

ein Verwalter erstellt für 2 Jahre die NK-Abrechnung.
Dann kommt Vermieter und teilt mit, Pos. X kann nur auf z.B. 3 Wohnungen umgelegt werden, da Fam. Y Pos. X nicht nutzt.

Fam. Y hat aber beide Abrechnungen anerkennt.

Also erstellt Verwalter für 3 Folgejahre die Abrechnung nach Angaben des Vermieters. Auf jeder Abrechnung ist vermerkt: Pos. X wird nur durch 3 geteilt, da Fam. Y diese nicht nutzt.

Keiner beschwert sich.

Nach 3 Jahren kommt Fam. Y und meint, das stimme doch gar nicht, sie nutze doch Pos. X und wolle nicht, dass die anderen Mieter ihren Anteil mit zahlen.

Der Verwalter kann jetzt die Abrechnung für das letzte Jahr korrigieren.

Das fällt dann bestimmt allen Mietern auf.

Können die übrigen Mietern verlangen, dass auch die restlichen 2 Jahre korrigiert werden?

Einspruch konnte sie ja nicht einlegen, da sie nicht wussten, dass die Pos. X falsch berechnet wurde.

Der Verwalter weiß nun nicht wie er sich verhalten soll.

Hallo Irene-Marie,

die Mieter haben nur ein Jahr nach Zugang der Betriebskostenabrechnung Zeit, gegen diese Einwendungen einzulegen (vergl. §556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Stellt sich spaeter eine Unrichtigkeit dar und die Mieter haben der Abrechnung nicht fristgerecht widersprochen gilt die Abrechnung. Zwar koennen Mieter klagen, aber wohl mit wenig Aussicht auf Erfolg.
Andererseits koennte natuerlich die Vermieterseite festgestellte Maengel aus zurueckliegenden Anrechnungen auf dem Wege der Kulanz bereinigen.

Viele Gruesse, Theo

Hallo Theo

Danke für die Antwort.

Angelegenheit wurde zur Zufriedenheit aller betroffenen Mieter geregelt.