Heizkostenabrechnung

Hallo,

kann sich A gegen eine Heizkostenabrechnung wehren, die in diesem Jahr, den doppelten Ölverbrauch (8200l) aufweißt die der im Vorjahr (4300l) ?
Die Belege zun den Tankfüllungen wurden angefordet und sind wahrscheinlich auch korrekt.
könnte zum Beispiel der Anfangsbestand und oder Endbestand vom Öl falsch angegeben worden sein? Wird dies von der Firma B****ta überprüft die auch die Abrechnung macht?

Des weiteren ist es so das A zum 31.12.07 aus der Wohnung ausgezogen ist (Zähler an den Heizkörpern wurden hier auch abgelesen) und nach dem Auszug aufeinmal so viel getankt worden ist.
Da aber der Abrechnungszeit jeweils immer bis zum 30.04. geht wurden diese Tankfüllungen bei der Abrechnung die A erhalten berücksichtigt und reingerechnet. ist das ok so bzw, kann man das was machen?

Es handelt sich hier um ein 3 Familien Wohnhaus mit 3 Zimmerwohnungen. Der Verbrauch gilt fürs ganze Haus (Heizung und Warmwasser).

Hallo

Ölstände werden von einer Abrechnungsfirma nicht überprüft.

Wenn der Abrechnungszeitraum z.B. vom 1.5. - 30.4. geht, gehören hier alle Tankfüllungen etc. rein, die in dem Zeitraum angefallen sind.
Entscheidend ist ja der Verbrauch. Ein doppelt hoher Verbrauch wie im Vorjahr ist zumindest etwas außergewöhnlich, da der Winter ja nicht allzu hart gewesen ist.

Vielleicht besteht die Möglichkeit den Ölstand zu überprüfen?