Einspruch Nebenkosten - Einbehaltung Kaution

Hallo an alle Wissenden,

wie sieht eigentlich folgende Rechtslage aus: Die HV hat aus Sicht des Mieters viel zu hohe und falsche Abrechnung von Neben- und Betriebskosten für die Jahre 2004 und 2005 erstellt.

Der Mieter hat Widerspruch eingelegt, einige falsche Punkte aufgezählt und um neue korrekte Abrechnungen gebeten. Die HV kam dieser Aufforderung bis heute nicht nach und hat auch sonst nicht in irgendeiner Form auf die Widersprüche reagiert.

Nun zieht der Mieter aus und hätte gerne seine Kaution. Ist die HV aufgrund der nichtbezahlten Abrechnungen berechtigt, diese Kaution einzubehalten? Oder darf sie das nicht, weil sie ihrer Aufforderung zu einer korrekten Abrechnung nicht nachgekommen ist.

Herzlichen Dank & viele Grüße

Hallo Simone,

der Vermieter könnte es versuchen!
Denn die Forderungen verjähren nach drei Jahren. Der Mieter sollt seine fristgerechten Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnungen des Vermieters jedoch nachweisen können. Einwendungen des Mieters gegen Betriebskostenabrechnungen des Vermieters unterliegen der Frist von einem Jahr nach Zugang der Abrechnung. Bei Verstreichen sind Einsprüche des Mieters nicht mehr möglich.
Es könnte also darauf hinauslaufen, dass der Vermieter eine Einbehaltung der Kaution vornimmt, so dass der Mieter zum gerichtlichen Mahnverfahren gezwungen wird.

Viele Grüße, Theo.

Hallo Theo,

vielen Dank für die Antwort.

Die beiden Einsprüche sind innerhalb der Jahresfrist eingereicht worden und es erfolgte bislang keine Reaktion seitens der HV. Es kam lediglich kurz vor Ablauf des ersten Jahres nochmals eine Mahnung, auf die geantwortet wurde, dass der Widerspruch eingereicht wurde und man den Betrag nicht zahlen wird, solange keine korrekte Abrechnung vorliegt. Daraufhin erfolgte wieder nur Schweigen durch die HV.

Wirklich nachgewiesen wurden die Fehler nicht von den Mietern, lediglich einige Punkte aufgezählt, die auf den ersten Blick nicht in Ordnung waren und genannt, dass eine genauere Prüfung vorbehalten wird.

Naiv wäre anzunehmen, dass die HV keine Kaution einbehalten darf, solange sie nicht den nächsten Schritt unternehmen und entweder eine richtige Abrechnung erstellen oder zumindest eine Begründung geben, warum aus ihrer Sicht die Abrechnung korrekt ist.

Hier klagt jeder zweite mit der HV und es scheint ein leicht korrupter Verein zu sein. Die Kaution wird für eine neue Wohnung benötigt und der Mieter kann sich ein langes Mahn-/Klageverfahren nicht leisten. Also bleibt wohl doch nur der Eintritt in den Mieterverein …

Lieben Gruß

Hallo Simone,

vielen Dank für die Antwort.

Sehr gern geschehen.

Die beiden Einsprüche sind innerhalb der Jahresfrist
eingereicht worden und es erfolgte bislang keine Reaktion
seitens der HV. Es kam lediglich kurz vor Ablauf des ersten
Jahres nochmals eine Mahnung, auf die geantwortet wurde, dass
der Widerspruch eingereicht wurde und man den Betrag nicht
zahlen wird, solange keine korrekte Abrechnung vorliegt.
Daraufhin erfolgte wieder nur Schweigen durch die HV.

Es ist auch ein Problem, wenn sich Vermieter oder deren Beauftragte mit der Abrechnung zuviel Zeit lassen. Denn die Jahresfrist beginnt nicht neu. Würde nun eine berichtigte Abrechnung durch den Vermieter ergehen, die die Jahresfrist überschreitet, wäre diese nicht fristgerecht und die erste Abrechnung durch die Berichtigte aufgehoben.

Wirklich nachgewiesen wurden die Fehler nicht von den Mietern,
lediglich einige Punkte aufgezählt, die auf den ersten Blick
nicht in Ordnung waren und genannt, dass eine genauere Prüfung
vorbehalten wird.

Hierbei genügt der berechtigte Einwand.

Naiv wäre anzunehmen, dass die HV keine Kaution einbehalten
darf, solange sie nicht den nächsten Schritt unternehmen und
entweder eine richtige Abrechnung erstellen oder zumindest
eine Begründung geben, warum aus ihrer Sicht die Abrechnung
korrekt ist.

Naja, weil die Jahresfrist des Vermietrs verstrichen ist, kann der Vermieter nichts mehr ändern. Er hätte sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Doch mit einer Kaution kann ein Vermieter auch berechtigte Interessen des Mietrs stören. Rechnet er einfach die durc den Mieter geltend gemachten Einwendungen von der Kaution ab, ist nun der Mieter in Zugzwang, denn der Mieter müßte jetzt gegen den Vermieter vorgehen (gerichtliches Mahnverfahren, eventuell strittiges Gerichtsverfahren). Das scheuen einige Mieter und darauf bauen einige Vermieter oder Verwaltungen.

Hier klagt jeder zweite mit der HV und es scheint ein leicht
korrupter Verein zu sein. Die Kaution wird für eine neue
Wohnung benötigt und der Mieter kann sich ein langes
Mahn-/Klageverfahren nicht leisten. Also bleibt wohl doch nur
der Eintritt in den Mieterverein …

Die Interessen der Parteien sind oft hart umkämpft, was oft ziemlich dumm ist.

Lieben Gruß

Dir auch einen lieben Gruß.