Hallo Simone,
vielen Dank für die Antwort.
Sehr gern geschehen.
Die beiden Einsprüche sind innerhalb der Jahresfrist
eingereicht worden und es erfolgte bislang keine Reaktion
seitens der HV. Es kam lediglich kurz vor Ablauf des ersten
Jahres nochmals eine Mahnung, auf die geantwortet wurde, dass
der Widerspruch eingereicht wurde und man den Betrag nicht
zahlen wird, solange keine korrekte Abrechnung vorliegt.
Daraufhin erfolgte wieder nur Schweigen durch die HV.
Es ist auch ein Problem, wenn sich Vermieter oder deren Beauftragte mit der Abrechnung zuviel Zeit lassen. Denn die Jahresfrist beginnt nicht neu. Würde nun eine berichtigte Abrechnung durch den Vermieter ergehen, die die Jahresfrist überschreitet, wäre diese nicht fristgerecht und die erste Abrechnung durch die Berichtigte aufgehoben.
Wirklich nachgewiesen wurden die Fehler nicht von den Mietern,
lediglich einige Punkte aufgezählt, die auf den ersten Blick
nicht in Ordnung waren und genannt, dass eine genauere Prüfung
vorbehalten wird.
Hierbei genügt der berechtigte Einwand.
Naiv wäre anzunehmen, dass die HV keine Kaution einbehalten
darf, solange sie nicht den nächsten Schritt unternehmen und
entweder eine richtige Abrechnung erstellen oder zumindest
eine Begründung geben, warum aus ihrer Sicht die Abrechnung
korrekt ist.
Naja, weil die Jahresfrist des Vermietrs verstrichen ist, kann der Vermieter nichts mehr ändern. Er hätte sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Doch mit einer Kaution kann ein Vermieter auch berechtigte Interessen des Mietrs stören. Rechnet er einfach die durc den Mieter geltend gemachten Einwendungen von der Kaution ab, ist nun der Mieter in Zugzwang, denn der Mieter müßte jetzt gegen den Vermieter vorgehen (gerichtliches Mahnverfahren, eventuell strittiges Gerichtsverfahren). Das scheuen einige Mieter und darauf bauen einige Vermieter oder Verwaltungen.
Hier klagt jeder zweite mit der HV und es scheint ein leicht
korrupter Verein zu sein. Die Kaution wird für eine neue
Wohnung benötigt und der Mieter kann sich ein langes
Mahn-/Klageverfahren nicht leisten. Also bleibt wohl doch nur
der Eintritt in den Mieterverein …
Die Interessen der Parteien sind oft hart umkämpft, was oft ziemlich dumm ist.
Lieben Gruß
Dir auch einen lieben Gruß.