Im August 2006 wurde gegen Frau A. wegen eines Mietrückstandes eine Räumungs - /Herausgabe Klage eingereicht.
Es kam hier zu einem Anerkenntnisurteil und damit zu einem Räumungstitel.
Der Vermieter erklärte jedoch vor Gericht, er verzichte auf die Vollstreckung aus dem Titel, wenn Frau A, die rückständige Miete innerhalb von sechs Wochen begleiche.
Frau A. konnte die rückständigen Mieten innerhalb von sechs Wochen begleichen und hat es folglich auch getan.
Meine Frage ist, was ist nun mit dem Titel ? Besteht der Räumungstitel noch ???
Danke im voraus
hallo,
soweit ich das Beurteilen kann, besteht hier kein Titel mehr, da Ursache des Titels-also die Mietschulden, beglichen wurden. Sollte neue Mietschuulden anfallen, muß hierfür ein neuer Titel erworben werden.
mfg
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Hallo Carolina,
wie Yvonne bereits darlegte, wurde das Anerkenntnissurteil aufgrund der bestimmte Klagegründe erlassen. Da diese jedoch durch die spätere Zahlung getilgt wurden, hat sich der Klagegrund und somit das Anerkenntnisurteil in der Hauptsache erledigt. Der Mieter sollte jedoch auf die Zusendung des entwerteten Urteils beim Vermieter bestehen, notfalls die Aufhebung durch Vorlage der Zahlungsbelege beim Urteilsgericht beantragen. Der/die Beklage aus diesem Verfahren müssen das unbedingt nachweisen, dass sich der Klagegrund aus diesem Rechtsstreit auch tatsächlich erledigt hat!
Das Anerkentnisurteil besteht als solches nicht mehr und der Vermieter müßte neu fristlos kündigen, ggf. Räumungsklage einreichen.
ABER, der Vermieter könnte das Urteil benutzen, wenn neue Schulden aufgelaufen sind und daraus vollstrecken. Er könnte ja behaupten, dass die Schulden aus diesem Verfahren nie bezahlt wurden!
Deshalb Belege heraussuchen und umgehend beim Urteilsgericht vorlegen, so dass das Anerkenntnisurteil aufgehoben wird!!!
Viele Grüße, Theo