Wenn eine Mietwohnung schlecht isoliert ist (Außenwände sowie Fenster), und die Wohnung im Winter nur warm ist wenn alle Heizungen Tag und Nacht auf vollster Stufe heizen und wiederum im Sommer die Hitze unerträglich ist, hat der Mieter da eine Aussicht auf eine Änderung? Bzw. muss der Vermieter da etwas tun? Gibt es da gesetzliche Vorschriften?
Hallo,
vermutlich hat sich die Isolierung nicht verschlechtert, seit der Mieter drin wohnt. Also ist sie bereits so akzeptiert worden und im Nachhinein nicht mehr zu bemängeln.
Wenn die Fenster undicht sind, kann das der Mieter selber beheben.
Wenn die notwendige Zimmertemperatur prinzipiell erreichbar ist, gibt es auch hier kein Problem. Ggf. könnte bei noch größerer Kälte die Vorlauftemperatur angehoben werden.
Aussicht auf Änderung kann man von hier aus nicht abschätzen - niemand kennt den Vermieter.
Gruß
loderunner (ianal)