Wasserschaden in Mietwohnung

Hallo Experten,

muss ein Vermieter für Wasserschäden in der Wohnung des Mieters haften, wenn diese durch den Vermieter verursacht wurden? Mit Wasserschäden meine ich damit keine Gebäudeschäden, sondern Schäden an der Wohnungseinrichtung des Mieters?

Viele Grüße
Anna

dafür zahlt dann eigentlich die versicherung des vermieters, soweit ich weiß.

gruß sabine

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Hallo Anna,
wenn du damit meinst, dass sich der Vermieter mit einem Wasserschlauch in die Wohnung gestellt hat und die Möbel nassgespritzt hat, dann muss seine Haftpflichtversicherung zahlen.
Wenn jedoch ein Wasserrohr im Haus geplatzt ist ( wie bei mir letztes Jahr) zahlt seine Wohngebäudeversicherung nur Gebäudeschäden, d.h. Fussböden und Tapeten werden ersetzt, die Wohnungseinrichtung jedoch nicht.
Diese müsste über die Hausratversicherung des Mieters abgedeckt sein.

Mit freundlichen Grüßen
René

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Hallo,

wenn du damit meinst, dass sich der Vermieter mit einem
Wasserschlauch in die Wohnung gestellt hat und die Möbel
nassgespritzt hat, dann muss seine Haftpflichtversicherung
zahlen.

Das glaube ich jetzt einfach mal nicht, denn Absicht ist nicht versichert.

Wenn jedoch ein Wasserrohr im Haus geplatzt ist ( wie bei mir
letztes Jahr) zahlt seine Wohngebäudeversicherung nur
Gebäudeschäden, d.h. Fussböden und Tapeten werden ersetzt, die
Wohnungseinrichtung jedoch nicht.
Diese müsste über die Hausratversicherung des Mieters
abgedeckt sein.

Aber nur dann, wenn eine besteht und der Mieter sie in Anspruch nehmen möchte. Was ihm anzuraten ist, weil die Hausratversicherung den Neuwert bezahlt, jeglicher sonstiger Schadenersatz nur den Zeitwert.
Ohne Hausratversicherung muss der Vermieter selber bezahlen.

Gruß
loderunner (ianal)

Es kommt darauf an wie der Schaden entstanden ist. Bei einem Wasserrohrbruch zahlt die Leitungswasserversicherung, auch den Hausrat. Wenn er jedoch mit den Schlauch beim Bewässern des Gartens in das Haus spritzte, zahlt seine Haftpflicht, aber nur den Zeitwert.
Gruß
Sprendlinger

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