Hallo,
ein Mieter ist letztes Jahr ausgezogen und hat dieses Jahr seine Wasserabrechnung vom ehemaligen Vermieter bekommen.Er hat mehrere Hunder Euro Guthaben.Der Vermieter kann ihm aber das Geld nicht voll zurück zahlen weil er angeblich für andere Mieter soviel vorleisten musste.Der Vermieter hat das Geld für Wasser und Abwasser zusätzlich zur Miete jeden Monat von seinem Mieter erhalten.Für jede Wohnung gibt es eine extra Wasseruhr dh er bekommt auch für jede Uhr eine Abrechnung.Darf der Vermeiter das Geld was er von dem Mieter bekommen hat für andere Sachen ausgeben?Muss der Mieter sich auf eine Ratenzahlung einlassen?
Vielen Dank für eure Hilfe
LG Tino
Muss der Mieter sich auf eine
Ratenzahlung einlassen?
Nein, muss er nicht. Er sollte es gleichwohl erwägen,
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aus Rücksicht und
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weil er damit unter dem Strich vielleicht am schnellsten und einfachsten an sein Geld kommt.
Levay
Hallo
schließe mich Levay an.
Mieter kann natürlich auch klagen, aber auch das dauert seine Zeit, er muss mit Anwalt und Gerichtskosten in Vorleistung gehen.
Man sollte es so machen wie es nette Vermieter tun wenn der Mieter in Schwierigkeiten ist: Ratenzahlung vereinbaren.
Hallo auch,
Darf der Vermieter das Geld was er von dem Mieter bekommen hat für
andere Sachen ausgeben?
Ja, wenn er seine Schulden an den Mieter trotzdem begleichen kann. Gewisse Auflagen (Kaution, Verzinsung, Anlageform) müssen/sollten natürlich erfüllt werden.
Muss der Mieter sich auf eine
Ratenzahlung einlassen?
Nein. Und Mieter sollte sich zumindest nach Verjährungsfristen erkundigen. Sofern er ausreichend solvent ist.
Im Gegensatz zu den beiden untenstehenden Antworten sehe ich keinen Grund, weshalb der Vermieter nicht pünktlich seine Schulden zurückzahlen sollte. Das Verschieben auf einen St.-Nimmerleinstag-Tag oder höfliches Warten beschleunigt die Zahlungswilligkeit eines Schuldners i.d.R. nicht. Und evtl. Kosten übernimmt derjenige, der im Unrecht ist.
Gruß
Der Franke