Kündigungsfrist und Vermieter

Hallo an alle,

Person 1 hat folgendes Problem,Person 1 wohnt zur Miete in einem 2 Famielien Haus,Person 2 ist Arbeitslos,Person 1 hat ein festes arbeitsverhältnis.

Das Haus wir mit Heizöl geheizt,was damals auch ein problem darstellen sollte,da Person 2 damals noch ein netter junger mann war der aber ausgezogen ist und somit die neue Person 2 eingezogen ist was nun das Poblem darstellt.

Wie oben schon erwähnt wird das Haus mit Heizöl betankt und geheizt,es sthet ein tank von ca 3000 liter zur verfügung,aber nur eine Heizung und nur ein Wasserkreislauf,bislang war es so das beide Partein sich das heizöl geteilt haben,ob der eine mehr oder weniger verbraucht hat kann nicht nach vollzogen werden,weil alles über eine Heizung läuft.

Nun hatt Person 1 zum anfang des Jahres 1000 Liter heizöl getankt und person 2 auch dieses war allerdings schon seit März wieder alle seitdem sitzt person 1 und Person 2 ohne Warm Wasser da.

Person 1 wie gesagt Berufstätig wollte nun wieder Öl nachtanken doch nun kommt Person 2 mit seinem Geld nicht hin und hat seinen Feuerungszuschuß vom Sozialamt für dieses Jahr schon verbraucht.Somit da Person 2 Arbeitslos ist,kein Geld hat,bekommt Person 1 kein Warmwasser mehr ohne,das Öl alleine zu zahlen und für Person 2 mit auf zu kommen.Da Person 1 Berufstätig ist ist er somit kaum zu hause,und verbraucht auch kaum Warm wasser.

Problem ist nun der Vermieterin von diesem Haus ist alles egal und person 1 sieht nicht ein die person 2 mit zu versorgen.

Die vermieterin hat im mietvertrag den abstaz mit dem heizöl nieder geschrieben das sich beide mietpartein jeweils zur hälfte die kosten teilen,dieses wird nun von person 2 nicht eingehalten.

Könnte Person 1 nun eine Mietminderung machen,und ohne Kündigungsfrist ausziehen?person 1 ist als Tiefbauer beschäftigt und muss demnach abends duschen,muss nun schon seit über 4 monaten jeden abend zu bekannten fahren um duschen zu können.Person 2 ist alles egal und versucht keinerlei eingkeit zu finden.

Was kann Person 1 nun machen.Person 1 ist ziemlich verzweifelt da Vermieterin schuld auf Person 2 schiebt und Person 2 die schuld auf Vermieterin,da sie das Heizöl nicht einkauft.

Zu dem ganzen hat person 1 auch noch auf seinen strom zähler die komplette heizung mit druaf und die ausebeleuchtung des hauses und somit diese kosten auch alleine,gibts da irgendwelche mittel die person 1 machen könnte?

Danke im voraus.

Hallo

das hat die Vermieterin schlau gemacht.
Person 1 könnte sich einen Durchlauferhitzer für Warmwasser kaufen, aber der produziert im Winter leider keine Wärme, man würde also im Kalten sitzen.

Person 1 sollte vor dem Winter eineneue Wohnung suchen und rechtzeitig ausziehen. So lange Person 2 keine Zahlung leisten kann wird das nix.

Hallo nochmals,

Person 2 will und kann nicht zahlen,person 2 ist es schei… egal,den seine verwandten wohnen 2 häsuer weiter weg zum duschen gehen,somit hat person 2 kein probleme.

Gibts den rein gar nichts was person 1 machen könnte,muß er die kündigungsfrist einhalten?

Wegen dem Strom kann er auch nichts machen?Ich meine wie unfair ist das den,person 1 geht arbeiten,kommt abend müde und kaputt nach hause,kann nicht duschen friert sich einen ab,und muss auch noch strom für 2 parteien zahlen,das kann doch alles nicht wahr sein.

Und der Vermieterin ist alles egal.ich finde person 1 ist schon gestraft genug damit das person 2 seinen feuerungzuschuß umsonst bekommt vomamt und person 1 muss sich das geld hart erarbeiten,und sparen.

Bitte um eine antwort was person 2 sonst noch machen könnte,danke im voraus.

Hallo!

Bitte um eine antwort was person 2 sonst noch machen
könnte,danke im voraus.

Ich schreib mal, was ICH täte. Also KEIN juristischer Rat in diesem sowieso fiktiven Fall.
Schreiben an die Vermieterin (Einschreiben mit Rückschein) mit der Aufforderung binnen einer Woche den Öltank zu füllen, da sich die 2. Mietpartei vorgesetzt weigert, die anteiligen Kosten zu tragen. Nach Eingang einer Kopie der Rechnung würdest Du umgehend Deinen Anteil überweisen. Ankündigung, dass Du ab sofort die Miete um x% minderst und dir, sollte bis zum Ende der Woche nichts passieren, wegen des zerrütteten Mietverhältnisses eine fristlose Kündigung vorbehälst. Zack! Wenn dann nichts passiert, würd ich auch ganz klar fristlos kündigen. Wie gesagt ICH.

Gruß M.

Hallo nochmals,

also ist person 1 der im prinzip alles macht was im mietvertrag drinen steht der gelackt meierte und kann nicht mal irgendwie juristisch recht bekommen und muss trotzdem die kündigungsfrist einhalten,wenn mann es genau nimmt?

Fall Person 1 nun einen Brief aufsetzen würde,um wieviel dürfte er die miete kürzen,telefonate mit der vermieterin in diesem fall und auch dem mit dem strom gabs zu genüge zum schluß ging schon gar keiner mehr ans telefon und von Person 2 ist keinerlei einsicht bzw handeln in sicht.

Person 1 ist echt verzweifelt.Da sich dieses Problem nun schon fast 1 jahr hin zieht und nichts passiert.Vermieterin schiebt das problem auf person 2 und will somit nichts damit zu tuen haben.Ist es nicht auch so das wenn ich schritte einlegen würde,das ich person 2 abmahnen müßte bzw,irgendein schreiben schicken müßte?

Wie sieht das mit dem mieterbund aus,muss mann dort erst eintreten damit mann hilfe bekommt oder kann mann dort auch so hilfe erwaten?Gibts vieleicht von der Gewerkschaft hilfe?Bin dort seit neustem mietglied.

Grus und danke für eure antworten.

Hallo,

man könnte versuchen die Vermieterin zur Aktivität zu überzeugen.

Ihr z.B. erklären, dass, falls Pers.1 ausziehen würde sicher auch ein Nachmieter solche Umstände nicht dulden wird und man ja nie wissen kann, ob sich einezuverlässiger Nachmieter findet, und die Mieteinnahmen sicher sind.

Die Vermieterin könnte Person 2 mitteilen, wenn sie die Heizkosten nicht bezahlt das Mietverhältnis gefährdet ist und P2 beim Amt
beantragen soll, dass die Miete und bzw. Nebenkosten direkt an die
Vermieterin/an Pers.1 überwiesen werden.

SGB 2 §22
(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen
Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt
werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den
Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.

Auf Berufung auf diesen § und bewaffnet mit dem mietvertrag über die Heizkostnregelung, könnte Pers.1 auch ohne Mithilfe des Vermieters versuchen auf dem Amt, dies zu erreichen.

Agnes

Hallo,
was den Strom betrifft, hat natürlich ein mieter das Recht, dass er nur seinen Strom zahlt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Der VM muss dann dafür sorgen, dass jede Wohnung ihren eigenen Stromkreis und Zähler hat.

Agnes