Verteilung der Einzelabrechnung der Heizkosten

Folgender Fall:

Ein Haus mit 5 Parteien ist zur Hälfte isoliert, so dass 2 Parteien von der Isolierung profitieren. Die Heizkosten werden per Ablesung an den Heizgeräten für jede einzelne Wohnung seperat ermittelt, d.h. es ist bekannt, wieviel jede Wohnung geheizt wurde. Bekannt sind außerdem die gesamten Brennstoffkosten sowie die weiteren Heizungsbetriebskosten.

Bei der Verteilung der Kosten werden nun 50 % der Gesamtkosten als Grundkosten nach qm aufgeteilt und 50 % Gesamtkosten als Verbrauchskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch. Die Brennstoffkosten sind jedoch 77 % und die Betriebskosten 23 %.

Die Parteien haben aufgrund der Isolierung einen sehr unterschiedlichen Verbrauch und möchten nun wissen, ob sie gegen den Verteilungsschlüssel, der einige von ihnen benachteiligt, etwas tun können.

Vielen Dank für Eure Hilfe bei diesem Fall
Micha

Moin, Micha,

dagegen lässt sich nichts untermehmen. Die Mietverträge sind nun mal da, und es gehört nicht zu den Aufgaben eines Vermieter, für Gerechtigkeit zu sorgen.

Bei Genossenschaftswohnungen trifft man schon mal Regelungen, die den Mietern mit den schlechter isolierten Wohnumgen einen Mietvorteil gewähren. Dort geschieht das aber freiwillig, um den Frieden in der Mieterschaft zu bewahren.

Gruß Ralf