ein zeitmietvertrag war über 4 jahre abgeschlossen, befristungsgrund: nach ablauf der 4 jahre möchte die besitzerin die wohnung als altersruhesitz nutzen.
die mieterin hat 4 jahre lang versucht, doch länger dort wohnen bleiben zu können, sogar ein kaufangebot gemacht - keine chance, dann wird also nach längerer wohnungssuche in einer doch nicht mit günstigem wohnraum gesegneten stadt eine neue wohnung gemietet, ein relativ teurer umzug erfolgt, im zuge dessen auch eine neue küche gekauft werden muss, da in der bisherigen wohnung eine viel kleinere küche war. ausserdem werden die mietvertraglich abgesicherten schönheitsreparaturen und malerarbeiten fristgerecht durchgeführt. die wohnungsübergabe findet statt, es sind keine mängel feststellbar, eine vereinbarung über die kautionsrückzahlung wird getroffen. nocheinmal bringt die mieterin ihr bedauern zum ausdruck, ausziehen zu müssen, zumal in den 4 jahren eine menge guter nachbarschaftlicher beziehungen im hause entstanden sind.
während noch ein übergabeprotokoll aufgesetzt wird, klingelt es und eine dame stellt sich bei der vermieterin vor, die die wohnung besichtigen möchte : diese wurde offenbar über eine zeitungsannonce wieder zur vermietung angeboten.
die eben ihre schlüsselabgebende vormieterin fällt nicht nur aus allen wolken, sondern hat auch eine menge geld aufgebracht, um umzug und renovierung zu bezahlen. nun die frage, ob zumindest die renovierungskosten nicht von der vermieterin einzufordern wären, da der ganze mietvertrag anscheinend unter falschen vorraussetzungen abgeschlossen worden ist, da der befristungsgrund nichtig ist, müssten es doch auch die schönheitsreparaturklauseln sein? zumal die mieterin noch beim telefonat mit der vermieterin, als sie mitteilte, eine neue wohnung gefunden zu haben, ein letztes mal versucht hat, doch noch eine zustimmung zum dauerhaften verbleib in der wohnung bekommen zu können. Können diese kosten im nachhinein eingefordert werden, womöglich auch die umzugskosten, da die tatsache der weitervermietung ja vorher gar nicht bekannt war?
durch die guten kontakte zu den alten nachbarn ist es auch ein leichtes, herauszufinden, ob es wieder einen mehrjährigen zeitvertrag gibt oder womöglich nur eine zwischenmiete für einige wenige monate erfolgt?
vorgetäuschter Eigenbedarf
Hallo,
man könnte hier von einem vorgetäuschten Eigenbedarf ausgehen.
Der Mieter kann Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung verlangen.
Weiterhin kann der Mieter Wiedereinzug in die Wohnung verlangen, solange diese noch nicht an einen Dritten vermietet worden ist.
Christian