Wann darf Vermieter PKW abschleppen lassen?

Hallo zusammen,

mir schwirren einige Fragen durch den Kopf:

In welchem Fall darf der Vermieter den abgemeldeten PKW des Mieters abschleppen lassen?

Besteht ein Unterschied darin, ob der Platz auf dem der PKW steht, dem Fahrzeug fest zugeordnet ist oder nicht?

Dürfen auch gepfändete PKW abgeschleppt werden?
Bzw. der PKW wurde gepfändet, vom Schuldner wieder ausgelöst, dieser entfernt aber die Pfandsiegel nicht.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Hallo zusammen,

Moin,

mir schwirren einige Fragen durch den Kopf:

In welchem Fall darf der Vermieter den abgemeldeten PKW des
Mieters abschleppen lassen?

Wenn er an einer Stelle steht, an der er nicht stehen darf (nach Aufforderung zur Räumung). Wenn er eine Gefährdung des Verkehrs darstellt (sofort). Wenn er eine Umweltgefährdung darstellt. usw.

Besteht ein Unterschied darin, ob der Platz auf dem der PKW
steht, dem Fahrzeug fest zugeordnet ist oder nicht?

Die Frage verstehe ich leider nicht.

Dürfen auch gepfändete PKW abgeschlppt werden?

Eigentumsrechte gehen dann an jemand anderen über, was aber an der Situation für den VM nichts ändert, außer den Ansprechpartner.

Bzw. der PKW wurde gepfändet, vom Schuldner wieder ausgelöst,
dieser entfernt aber die Pfandsiegel nicht.

Ändert nichts an der Situation.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

vnA

Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug auf Privatgelände des Vermieters abgestellt wurde. Normalerweise, wenn er das Auto kennt, schreibt er dem Mieter und setzt einen Termin. Danach kann er es abschleppen lassen. Wenn es auf einem vermieteten Parkplatz steht, kann er sogar die Miete für den Parkplatz berechnen. Die Abschleppkosten muß zuerst der Vermieter zahlen, kann sie aber vom Mieter verlangen und einklagen.

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