Rückzahlung Kaution bei Scheidung
Von: , Frage gestellt am Mo, 28. Jul 2008
Ich wünsche erstmal einen schönen Montagmorgen ;)
man stelle sich mal folgenden hypothetischen Sachverhalt vor:
Ein Vermieter vermietet eine Wohnung an ein Ehepaar. Der VM erhält die vertraglich vereinbarte Kaution in Bar. Natürlich gegen Quittung. Nach einiger Zeit kommt es in der Ehe der M zu Schwierigkeiten. Herr M zieht aus. Frau M ist die Wohnung zu teuer und will auch ausziehen. Nach einigem hin und her gelingt es eine von beiden Vertragspartnern unterschriebene Kündigung zu bekommen. Frau M zieht nun auch aus. Wohnung wird in einem vertragsgemäßen Zustand hinterlassen. Gegen eine Auszahlung der Kaution bestehen von Seiten VM keine Bedenken. An wen wäre die Kaution auszuzahlen?
Frau M will alles, da sie noch die Kinder hat und sich sozial benachteiligt fühlt.
Herr M will 1/2 da er das Geld jetzt benötigt.
Dank für die Antworten. Toll wäre auch der eine oder andere §
vnA
man stelle sich mal folgenden hypothetischen Sachverhalt vor:
Ein Vermieter vermietet eine Wohnung an ein Ehepaar. Der VM erhält die vertraglich vereinbarte Kaution in Bar. Natürlich gegen Quittung. Nach einiger Zeit kommt es in der Ehe der M zu Schwierigkeiten. Herr M zieht aus. Frau M ist die Wohnung zu teuer und will auch ausziehen. Nach einigem hin und her gelingt es eine von beiden Vertragspartnern unterschriebene Kündigung zu bekommen. Frau M zieht nun auch aus. Wohnung wird in einem vertragsgemäßen Zustand hinterlassen. Gegen eine Auszahlung der Kaution bestehen von Seiten VM keine Bedenken. An wen wäre die Kaution auszuzahlen?
Frau M will alles, da sie noch die Kinder hat und sich sozial benachteiligt fühlt.
Herr M will 1/2 da er das Geld jetzt benötigt.
Dank für die Antworten. Toll wäre auch der eine oder andere §
vnA
