Rückzahlung Kaution bei Scheidung

Von: , Frage gestellt am Mo, 28. Jul 2008
Ich wünsche erstmal einen schönen Montagmorgen ;)

man stelle sich mal folgenden hypothetischen Sachverhalt vor:
Ein Vermieter vermietet eine Wohnung an ein Ehepaar. Der VM erhält die vertraglich vereinbarte Kaution in Bar. Natürlich gegen Quittung. Nach einiger Zeit kommt es in der Ehe der M zu Schwierigkeiten. Herr M zieht aus. Frau M ist die Wohnung zu teuer und will auch ausziehen. Nach einigem hin und her gelingt es eine von beiden Vertragspartnern unterschriebene Kündigung zu bekommen. Frau M zieht nun auch aus. Wohnung wird in einem vertragsgemäßen Zustand hinterlassen. Gegen eine Auszahlung der Kaution bestehen von Seiten VM keine Bedenken. An wen wäre die Kaution auszuzahlen?
Frau M will alles, da sie noch die Kinder hat und sich sozial benachteiligt fühlt.
Herr M will 1/2 da er das Geld jetzt benötigt.

Dank für die Antworten. Toll wäre auch der eine oder andere §

vnA

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rückzahlung Kaution bei Scheidung
    Frau M will alles, da sie noch die Kinder hat und sich sozial
    benachteiligt fühlt.
    Herr M will 1/2 da er das Geld jetzt benötigt.
    man kann NICHTS falsch machen, wenn beide die hälfte ausbezahlt
    bekommen (natürlich nur wenn nicht irgendwo festgehalten wurde,
    daß eine bestimmte Person die gesammte Kaution bezahlt hatte)
    man kann dagegen viel falsch machen, wenn man als vermieter
    davon abgeht die kaution hälftig auszubezahlen...
    gruß
    ad
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