Rückzahlung Kaution bei Scheidung

Ich wünsche erstmal einen schönen Montagmorgen :wink:

man stelle sich mal folgenden hypothetischen Sachverhalt vor:
Ein Vermieter vermietet eine Wohnung an ein Ehepaar. Der VM erhält die vertraglich vereinbarte Kaution in Bar. Natürlich gegen Quittung. Nach einiger Zeit kommt es in der Ehe der M zu Schwierigkeiten. Herr M zieht aus. Frau M ist die Wohnung zu teuer und will auch ausziehen. Nach einigem hin und her gelingt es eine von beiden Vertragspartnern unterschriebene Kündigung zu bekommen. Frau M zieht nun auch aus. Wohnung wird in einem vertragsgemäßen Zustand hinterlassen. Gegen eine Auszahlung der Kaution bestehen von Seiten VM keine Bedenken. An wen wäre die Kaution auszuzahlen?
Frau M will alles, da sie noch die Kinder hat und sich sozial benachteiligt fühlt.
Herr M will 1/2 da er das Geld jetzt benötigt.

Dank für die Antworten. Toll wäre auch der eine oder andere §

vnA

Frau M will alles, da sie noch die Kinder hat und sich sozial
benachteiligt fühlt.
Herr M will 1/2 da er das Geld jetzt benötigt.

man kann NICHTS falsch machen, wenn beide die hälfte ausbezahlt
bekommen (natürlich nur wenn nicht irgendwo festgehalten wurde,
daß eine bestimmte Person die gesammte Kaution bezahlt hatte)
man kann dagegen viel falsch machen, wenn man als vermieter
davon abgeht die kaution hälftig auszubezahlen…
gruß
ad