Wer muss Türklingel bezahlen?

Hallo zusammen,

mal angenommen, Mister X zieht in eine 1-Zimmer Wohnung und beim Einzug ist keine Klingel vorhanden. Nach ein paar Monaten entscheidet er sich dazu, nachdem seine Funkklingel geklaut wurde, nach mündlicher Absprache mit dem Vermieter, eine neue Klingel einbauen zu lassen. Nachdem der Mieter die Rechnung bekommt, will er nicht mehr bezahlen und die Rechnung geht an den Mieter zurück. Wer würde nun in der Pflicht stehen, die Klingel bezahlen zu müssen?? Vielen Dank im Voraus

Hallo,
wer die Musik bestellt hat, muss sie auch bezahlen. Wenn bei Einzug keine Klingel vorhanden war und der Mieter das auch akzeptiert hat, kann er nun nicht einfach die Rechnung an den Vermieter weiterreichen. Niemand kann einfach Verträge zu Lasten dritter abschließen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi, vielen Dank für die schnelle Antwort, die so auch nachvollziehbar ist. Doch wie verhält es sich, wenn z. B. der Mieter mündlich sein Einverständniss gegeben hat?

Hi,

das müsste der Miete den Vermieter beweisen, daher lieber alles schriftlich machen.

Hallo,

Doch wie verhält es sich, wenn z. B. der
Mieter mündlich sein Einverständniss gegeben hat?

Du meinst sicher: Vermieter?
Das Einverständnis dazu, eine Klingel montieren zu dürfen, ist nicht das gleiche wie ein Auftrag dazu. Es käme hier auf den genauen Wortlaut an und darauf, wie ein Außenstehender das hätte verstehen müssen. Zudem ergibt sich das Problem mit der Beweisbarkeit. Und schlussendlich möchte der Mieter vermutlich noch eine Weile wohnen bleiben und keinen unsinnigen Streit anfangen.
Aber es gäbe ja noch die Alternative, dass man sich die Kosten nach Absprache teilt - der Mieter wird die klingel beim Auszug ja vermutlich nicht mitnehmen wollen…
Gruß
loderunner (ianal)