Mietrückstände in WG

Hallo allerseits,

ich habe hier mal eine Frage:

Drei Menschen (nicht verwandt, verschwägert oder liiert) leben in einer Wohngemeinschaft. Eine Person jedoch - nennen wir sie A - zahlt ihren Mietanteil nicht. Die gesamte Miete wird daher von den anderen beiden (B und C) vollständig aufgebracht und bezahlt, um keine Kündigung zu riskieren.
Nach 3 Monaten werfen B und C die A aus diesem Grunde aus der WG. Es dauert jedoch noch 2 ganze Monate, bis A auch ihre Möbel abholt. Der gesamte Mietrückstand beläuft sich auf knapp 800 Euro, Energie nicht mitgerechnet.

A ist 21 Jahre alt, erwerbslos und hat keine Berufsausbildung. Sie hat erst nach ihrem Auszug Antrag auf ALGII gestellt. Welche Möglichkeiten haben B und C, ihr Geld zurückzubekommen?
Haben sie z.B. das Recht, die restlichen Möbel als Pfand einzubehalten (auch wenn sie vermutlich keine 800 Euro wert sind)?
Sind eventuell A.'s Eltern (die sie aus Platzgründen nicht bei sich wohnen lassen können) verpflichtet, für ihre Schulden aufzukommen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Die Eltern des säumigen Mieters sind nicht zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, sie hätten für den Mieter eine Bürgschaftserklärung abgegeben gegenüber den Mitbewohnern.

Ein Pfandrecht könnte dann vorliegen, wenn B oder C die Wohnung an A vermietet hätten. Wenn A direkt mit dem Eigentümer/Vermieter der Wohnung einen Mietvertrag hat, dann haben die beiden Mitbewohner kein Pfandrecht an den Möbeln.

Die Mitbewohner können die Mietrückstände nur gerichtlich einfordern, um zu einem vollstreckbaren Titel zu kommen. Wenn ein solcher Titel vorliegt, können sie dann zu einem späteren Zeitpunkt gegen A vorgehen, sobald A zu Geld kommen sollte.

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Danke für die Antwort!