Hallo
Ich habe mal eine Frage zu folgendem fiktiven Fall. Die Vermieterin A vermietet einige Wohnungen. Unter anderem auch an eine Familie, die mehr oder weniger regelmäßig die Miete zahlt.
Diese Familie will nun ausziehen und möchte dafür für den neuen Vermieter eine Mietschuldenfreiheit. Sie verweist darauf, dass zum aktuellen Zeitpunkt ja keine Mietschulden offen wären.
Die Vermieterin schreibt also so eine Mietschuldenfreiheit für die Familie und die Familie kündigt fristgerecht zum 1.10.
Nun zahlt die Familie aber im Juli keine Miete. Die Vermieterin befürchtet, dass die Familie vielleicht bis zum Auszug keine Miete bezahlt.
Eine Kaution gibt es nicht.
Welche Möglichkeiten hat die Vermieterin?
Kann sie die Mietschuldenfreiheit zurückziehen?
Wie lange dauert eine Räumungsklage?
Wenn die Familie nicht öffnet und sich nicht meldet, darf die Vermieterin dann die Wohnung öffnen lassen? Wenn ja, wann?
Vielen Dank für Eure Hilfe in diesem fiktiven Fall
Liebe Grüße
Steffi
Hallo,
Welche Möglichkeiten hat die Vermieterin?
Vermieterpfandrecht udn Mahnbescheid.
Kann sie die Mietschuldenfreiheit zurückziehen?
Ja. Aber wem nützt es. Das Schreiben der Schuldenfreiheit ist weg.
Wie lange dauert eine Räumungsklage?
Da sind die Herrschaften hier wohl eher ausgezogen.
Wenn die Familie nicht öffnet und sich nicht meldet, darf die
Vermieterin dann die Wohnung öffnen lassen? Wenn ja, wann?
Niemals !! Im Grundgesetz verankert die Unverletzlichekit der Wohnung. Nur mit einem richterlichen Beschluss oder bei Gefahr im Verzug.
Christian
Lieber Christian,
vielen liebe Dank für Deine Antwort! Folgendes möchte ich gern noch wissen:
Vermieterpfandrecht udn Mahnbescheid.
Was bedeutet das? Also was ein Mahnbescheid ist, weiß ich, aber was ist das Vermieterpfandrecht?
Wenn die Familie nicht öffnet und sich nicht meldet, darf die
Vermieterin dann die Wohnung öffnen lassen? Wenn ja, wann?
Niemals !! Im Grundgesetz verankert die Unverletzlichekit der
Wohnung. Nur mit einem richterlichen Beschluss oder bei Gefahr
im Verzug.
Könnte hier nicht Gefahr im Verzug sein? Also so, das die Vermieterin hier eine Möglichkeit hat? Wenn die Vermieterin nun aber schon schriftlich einen Termin zur Vorabbesichtigung gefordert hat, aber keine Antwort kam? Kann die Vermieterin eventuell einen Termin erzwingen?
Vielen viele natürlich rein fiktive Fragen! Danke für die Hilfe und die Geduld
Liebe Grüße
Steffi
Christian
Hallo
Vermieterin hier eine Möglichkeit hat? Wenn die Vermieterin
nun aber schon schriftlich einen Termin zur Vorabbesichtigung
gefordert hat, aber keine Antwort kam? Kann die Vermieterin
eventuell einen Termin erzwingen?
liest du hier http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_1_2.html
Vielen viele natürlich rein fiktive Fragen! Danke für die
Hilfe und die Geduld
Liebe Grüße
Steffi
lG
Mikesch