Hallo Fragewurm,
- Wie oft darf ein Hausverwalter seine Verwaltergebühr
erhöhen?
- Nehmen wir an es gab bisher eine jährliche Erhöhung der
Gebühr von 3%, ist nun eine größere Erhöhung zulässig?
- Wer entscheidet über die Erhöhung bzw. haben die Eigentümer
ein Wörtchen mitzureden?
Liest sich jetzt nach Stockwerkeigentum ?
Der Verwalter ist ein Dienstleister für die Eiegentümer, die Eigentümer sind also die Auftraggeber.
Dem kann man kündigen und sich einen anderen nehmen.
Das muss aber an einer Eigentümer-Versammlung beschlossen werden.
MfG Peter(TOO)
Hallo, meistens wird der Verwaltervertrag auf 3 Jahre abgeschlossen
und die jeweilige Verlängerung beträgt auch 3 Jahre. Innerhalb
dieser Zeiträume kann man vertragl. vereinbaren, dass er z.B. jährlich
X % Erhöhung bekommt oder einmalig x%. Nachdem Rentner als Eigentümer
auch nicht gerade riesige Erhöhungen erhalten haben, sollte man
vielleicht nicht zu großzügig sein. Nach Beschlußfassung wird die
Vertragsänderung für die WEG m.W.vom Beirat unterzeichnet. Gruß
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