Hallo zusammen,
folgender Fall:
Person A mietet eine Wohnung, zahlt die Kaution (1400€) und kauft von der Vormieterin eine Küche ab.
Ein Jahr später zieht A aus und verkauft dem Vermieter die Küche. Paar Tage später stellt sich heraus, dass der Kühlschrank (5Jahre alt, Neupreis etwa 300€) der Küche kaputt ist. A erklärt sich bereit einen gleichwertigen Ersatz zu bezahlen.
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten bis die Sache mit dem Kühlschrank geklärt ist obwohl bei Einzug (zeitpunkt der Kautionszahlung), die Küche Eigentum von A war und nichts mit der Kaution zu tun hatte? Darf er gar einen Teil der Kaution für den Kühlschrank einbehalten?
Darf der Vermieter einen Teil der Kaution für eventuelle Nebenkostennachzahlungen einbehalten (mindestens 1 halbes Jahr)?
Wie lange hat der Vermieter Zeit die Kaution zurückzuzahlen (Bei der Wohnungsübergabe wurde nichts beanstandet, somit volle Kaution zurück).
Wie viel ist der Kühlschrank wert?
Vielen Dank im Voraus.