Rückzahlung Kaution

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Person A mietet eine Wohnung, zahlt die Kaution (1400€) und kauft von der Vormieterin eine Küche ab.

Ein Jahr später zieht A aus und verkauft dem Vermieter die Küche. Paar Tage später stellt sich heraus, dass der Kühlschrank (5Jahre alt, Neupreis etwa 300€) der Küche kaputt ist. A erklärt sich bereit einen gleichwertigen Ersatz zu bezahlen.

Darf der Vermieter die Kaution einbehalten bis die Sache mit dem Kühlschrank geklärt ist obwohl bei Einzug (zeitpunkt der Kautionszahlung), die Küche Eigentum von A war und nichts mit der Kaution zu tun hatte? Darf er gar einen Teil der Kaution für den Kühlschrank einbehalten?

Darf der Vermieter einen Teil der Kaution für eventuelle Nebenkostennachzahlungen einbehalten (mindestens 1 halbes Jahr)?

Wie lange hat der Vermieter Zeit die Kaution zurückzuzahlen (Bei der Wohnungsübergabe wurde nichts beanstandet, somit volle Kaution zurück).

Wie viel ist der Kühlschrank wert?

Vielen Dank im Voraus.

Hi,

also der Vermieter darf die Kaution, soweit ich weiß, maximal bis zur letzten Nebenkostenabrechnung einbehalten, wenn er vermutet, dass eine Nachforderung kommt. Die Kaution müsste man also spätestens dann zurückerhalten.

Wegen dem Kühlschrank. Also eigentlich denke ich, dass er den Betrag nicht von der Kaution abziehen dürfte. Zwischen den Parteien bestehen rechtlich gesehen ja zwei Verträge. Zum Einen der Mietvertrag. Der Kauf der Küche durch den Vermieter ist ein gesondertes Schuldverhältnis, ein Kaufvertrag, der mit dem Mietvertrag nichts zu tun hat. Dass beim Kaufvertrag der ehemalige Vermieter Vertragspartei ist, dürfte daran nichts ändern.

Würde ich mir jedenfalls so denken.

lg