Hallo und guten Tag alle miteinander,
da hätte ich mal einen interessanten Fall,
wozu ich gerne Eure Meinungen wissen möchte.
Eine bestehende, aber nicht wirklich genehmigte „Kellerwohung“
(gehobene Ausstattung mit Fußbodenheizung,
offener Kamin, Fliesenböden und große Fenster)
sollte nun doch mit nachträglichem Bauantrag genehmigt werden.
Hierzu sollen wahrscheinlich in 2 Räumen, ein jeweils
etwas größeres Fenster eingebaut werden,(nach neuer Bauordnung
eben erforderlich)
Eben dieser Einbau der beiden Fenster, ist meiner Meinung nach
den Mietern anzukündigen. Da aber gibt es ja ganz unterschiedliche
Fristen. Habe etwas von 4 Tagen bis zu 3 Monaten gelesen, je nach
Art der Arbeiten.
Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Einbau von größeren Fenstern,
eben um die Genehmigung als Wohnung zu erhalten, eine Instand-
setzungsarbeit oder Renovierungsarbeiten oder sonst eine andere
Art von Arbeit ist. Was meint Ihr wie lang die Ankündigungsfrist
für solch eine Arbeit ist?
Ich hoffe mal, es ist nicht ganz zu speziell und
ihr lasst mir eure Meinungen dazu wissen.
Dafür dank ich Euch schon mal
und wünsch Euch eine schöne Zeit!
Gruß Karin