folgender Fall:
Person x ist vor ca. 10 Monaten in ihrer Wohnung eingezogen und hat diese zu Ende September gekündigt.
Als Person x in die Wohnung einzog war sie vom Vormieter frisch gestrichen und im Mietvertrag steht bei Auszug müsse gestrichen werden.
Muss besagte Person nun streichen, nachdem es da doch eine Gesetzesänderung gab???
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
ladyworldstar
Person x ist vor ca. 10 Monaten in ihrer Wohnung eingezogen
und hat diese zu Ende September gekündigt.
Als Person x in die Wohnung einzog war sie vom Vormieter
frisch gestrichen und im Mietvertrag steht bei Auszug müsse
gestrichen werden.
Muss besagte Person nun streichen, nachdem es da doch eine
Gesetzesänderung gab???
Das lässt sich wohl nur vor Ort zweifelsfrei klären (z.B. anhand der Gebrauchsspuren).
Aber grundsätzlich muss man eine Wohnung nicht besser zurückgeben, als man sie (mittels Übergabeprotokoll beweisbar) erhalten hat.
folgender Fall:
Person x ist vor ca. 10 Monaten in ihrer Wohnung eingezogen
und hat diese zu Ende September gekündigt.
Als Person x in die Wohnung einzog war sie vom Vormieter
frisch gestrichen und im Mietvertrag steht bei Auszug müsse
gestrichen werden.
Sollte das wirklich so, ohne weitere Differenzierung, im Mietvertrag drinstehen, dann muß Mieter x überhaupt nichts machen, weil ihn diese generelle „Streich-Pflicht“ unangemessen benachteiligen würde!
Muss besagte Person nun streichen, nachdem es da doch eine
Gesetzesänderung gab???
Selbst Dübellöcher erfordern noch keine Streichaktion - ein paar Dübellöcher gehören zum normalen Gebrauch (es sei denn, es wären 20 pro Wand
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
ladyworldstar