Gartennutzung Sozialwohnung 'Gewohnheitsrecht'

Hallo zusammen,

ich bin Thor aus Berlin, neu hier und hab da gleich mal eine Frage. :wink:

Mal angenommen, zu einem Mehrfamiliensozialbau würde ein Garten mit kleinem Kinderspielplatz (Buddelkasten, Rutsche Sitzbank Freifläche ca.50qm) gehören und im Mietvertrag oder der Hausordnung selber stünde nichts zu dessen Nutzungsbedingungen/-möglichkeiten.
Das Haus würde seit ca. 30 Jahren stehe und der Garten würde regelmäßig von allen Mietparteien genutzt werden.
Was wäre, wenn der Eigentümer/Vermieter, der auch in dem Haus wohnen könnte, plötzlich in einer Nacht-und-Nebelaktion zwei Zäune ziehen lassen würde womit der Zugang zum Spielplatz und dem Rest des Grundstückes nicht mehr gewährleistet wäre?

Gruß aus Berlin
Thor

Nabend zusammen,

vermutlich war mein Beitrag zu sehr als Aufruf zur Rechtsberatung zu verstehen.
Ich versuche es einmal anders.
Wie ist das Urteil des OLG Köln (OLG Köln 19 U 132/93) zum Thema der Gartennutzung zu verstehen?

"Bei Mehr-Familienhäusern darf der Mieter den Garten nur nutzen, wenn ihm laut Mietvertrag der Garten oder ein Teil des Gartens mitvermietet wurde oder wenn der Garten allen Mietern zur Verfügung steht. Mieter eines Ein-Familienhauses haben den Garten grundsätzlich mitgemietet. Es sei denn, im Mietvertrag steht etwas anderes (OLG Köln 19 U 132/93). "

Speziell die Gartennutzung, wenn der Garten für alle Mieter zur Verfügung steht. Was bedeutet das genau?

Gruß
Thor

Hi!

Ich würde das so verstehen, dass dann im Mietvertrag steht: „…die Gartennutzung ist für alle Mietparteien erlaubt…“ oder so ähnlich. Oder eben „…zur Mietsache gehört die Nutzung des vorhandenen Gartens…“ Wenn aber nichts drin steht, hätte man meiner ansicht nach auch kein verbrieftes und somit vor Gericht durchsetzbares Recht auf diesen Garten.
Dafür müßtest aber alle Mietverträge der Hausbewohner einsehen und vergleichen. Möglicherweise steht bei der EG-wohnung eben das alleinige Nutzungsrecht drin und der Spielplatz wurde bislang einfach geduldet.

Glaube nicht, dass man dann einfach drauf beharren kann, das auch weiterhin nutzen zu dürfen, je nach Vertragslage. Kann mir auch nicht vorstellen, dass der Mieter/Eigentümer das aus Jux und Dollerei gemacht hat, sondern sich zuvor vielleicht schon über zuviel Lärm, Grillparties o.ä. geärgert hat…?

Gruß
Andrea