Weitervermietung der Garage

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Fr, 15. Aug 2008
Hallo!

Ich habe folgende Frage: Angenommen, jemand würde eine Wohnung mieten, bei der eine Garage mitgemietet werden müsste und in dem Mietvertrag steht, dass eine Weitervermietung nur dann möglich wäre, wenn der Mieter keine eigenes Auto besäße und den Vermieter vorher um Erlaubnis zur Weitervermietung gefragt würde. Angenommen, der Mieter hätte nun aber ein ziemlich altes, klappriges Auto, das gar nicht in der Garage stehen müsste, und der Vermieter würde sich weigern, seine Erlaubnis zur Weitervermietung zu erteilen. Könnte man da irgendwas tun?

Schonmal danke für Eure Antworten!

Silvana

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...
    Hi!

    Naja - bei weitgehender Vertragsfreiheit ist ein derart geschlossener Vertrag _vermutlich_ gültig.

    Man könnte nur ein freundliches Gespräch mit der anderen Vertragspartei (Vermieter) suchen und eine Änderung des Vertrags in dieser Hinsicht anstreben (sprich: Sich das OK holen).

    Gibt der VM kein OK - _höchtswahrscheinlich_ Pech.


    LG
    Guido, der nichts anderes gefunden hat, was aber nichts heißen muss - deshalb
    OHNE GEWÄHR
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