Wie muss die Küche bei Auszug aussehen?

Hallo!

Herr X zieht demnächst evtl. aus seiner Wohnung aus. In der Küche befindet sich eine 15 Jahre alte Küchenzeile mit einem Einbaukühlschrank und einem Einbaugasherd. Herr X hat die Küche damals einbauen lassen.

In der neuen Wohnung befindet sich schon eine Küche, so daß Herr X sie nicht mitnehmen kann.

Kann Herr X die Küche aufgebaut stehen lassen, oder muss er sie entfernen?

Wenn er die Küche entfernen muss, wie sieht es dann mit dem Gasherd aus? Er kann ja nicht einfach einen Einbaugasherd in der Küche stehen lassen, oder?

Muss Herr X (wenn er die Küche entfernen muss) einen kleinen Spültisch mit Unterbau und einen normalen Herd installieren?

Kann es auch ein Elektoherd sein, oder muss es ein Gasherd sein?

Vielleicht könnt Ihr Herrn X ja etwas weiterhelfen.

Vielen Dank
Maternus

Hi,

Herr X zieht demnächst evtl. aus seiner Wohnung aus. In der
Küche befindet sich eine 15 Jahre alte Küchenzeile mit einem
Einbaukühlschrank und einem Einbaugasherd. Herr X hat die
Küche damals einbauen lassen.

Grundsätzlich würde ich tippen, daß man die Küche so zu hinterlassen
hat wie man sie vorgefunden hat.

Kann Herr X die Küche aufgebaut stehen lassen, oder muss er
sie entfernen?

Wenn der Vermieter zustimmt kann man sie stehenlassen.
Alternativ kann man auch den Nachmieter fragen ob er sie so
übernimmt.

Wenn er die Küche entfernen muss, wie sieht es dann mit dem
Gasherd aus? Er kann ja nicht einfach einen Einbaugasherd in
der Küche stehen lassen, oder?

Wenn er schon drin war.

Muss Herr X (wenn er die Küche entfernen muss) einen kleinen
Spültisch mit Unterbau und einen normalen Herd installieren?

Nur wenn sowas am Anfang da war. Wobei ich zu wenig Ahnung von Recht
habe um zu wissen wie das genau ist wenn man alternativ eine andere Küche drinlässt. Kann mir nicht vorstellen, daß man nach 15 Jahren da was Neuwertiges reinbauen muss, weil die evtl. früher vorhandenen Sachen wären ja jetzt auch 15 Jahre alt.

Gruß
Nick

Hallo

Hallo!

Herr X zieht demnächst evtl. aus seiner Wohnung aus. In der
Küche befindet sich eine 15 Jahre alte Küchenzeile mit einem
Einbaukühlschrank und einem Einbaugasherd. Herr X hat die
Küche damals einbauen lassen.

also war die Küche damals leer oder nicht?? Wenn sie leer war, ist sie auch wieder so zu hinterlassen, es sei denn man einigt sich mit neuem oder VM auf etwas anderes

LG
Mikesch

So wie beim Einzug
Hallo!

Grundsätzlich: Wer eine leere Wohnung anmietet, hat sie leer zurückzugeben. Stehen bei Auszug noch Möbel drin, ist die Wohnung nicht geräumt und kann daher nicht ordnungsgemäß übergeben werden, der Mietanspruch besteht bis zur vollständigen Räumung als Schadensersatzanspruch fort.

Es ist zwar die Antwort in den Rechtsbrettern, die ich am meisten hasse, aber hier passt sie einfach mal: Man sollte die Dinge besprechen. Will man dem Vermieter oder dem Nachmieter die Küche schenken, muss man ihnen ein frühzeitig entsprechendes Angebot unterbreiten. Lehnen sie ab, muss man die Küche selbstverständlich entfernen.

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Dann wird Herr X wohl die Küche ausbauen und einen einfachen Herd sowie eine einfache Spüle reinstellen.

Maternus