Moin,
ich hab mich schon etwas durch das Forum hier gewühlt und einiges erfahren aber da sind noch ein paar offene Punkte.
Folgender Sachverhalt: Ein Pärchen (nicht verheiratet) lebt seit ca. 4 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung. Beide sind als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen. Nun kommt es zur Trennung. Da der Mann eh ins Ausland geht und die Frau die Wohnung nicht halten kann, beschließen sie die Wohnung gemeinsam zu kündigen. Da jedoch ein zusammenleben für die Kündigungszeit (3 Monate) nicht mehr tragbar ist, beschließt die Frau sich eine neue Wohnung zu suchen. Sie findet kurzfristig eine und möchte dort einziehen. Und zwar zwei Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses in der gemeinsamen Wohnung. Der Mann verlangt nun von ihr, dass sie trotzdem für die verbleibenden zwei Monate die Miete anteilig zahlt, da ja auch beide im Mietvertrag stehen würden.
Wenn ich jetzt die Forenbeiträge richtig gelesen habe, ist es so das beide weiterhin gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch haften. Wie sieht es jedoch im Innenverhältnis aus? Kann der Mann verlangen, dass sich der Partner an der Miete beteiligt obwohl sie auszieht?
Und wenn ja kann Sie im Gegenzug eine Art Nutzungsgebühr für Ihren „Anteil“ der Wohnung verlangen? Oder gar einen Untermieter stellen, der Ihr Zimmer und die gemeinschaftliche Küche, Bad und Wohnzimmer nutzt?
Und jetzt wird es ganz böse. Mal angenommen Sie zieht aus und der Mann ist zum Zeitpunkt des Auszuges nicht da. Sie nimmt alles was gemeinsam angeschafft wurde einfach ohne Absprache mit. Darf Sie das? Welche Möglichkeiten hat jetzt der Partner?
Freue mich über Hinweise und Antworten.
Besten Dank
Hallo,
Wenn ich jetzt die Forenbeiträge richtig gelesen habe, ist es
so das beide weiterhin gegenüber dem Vermieter
gesamtschuldnerisch haften.
Richtig.
Wie sieht es jedoch im
Innenverhältnis aus? Kann der Mann verlangen, dass sich der
Partner an der Miete beteiligt obwohl sie auszieht?
Rein theoretisch schon, denn das Mietverhältnis ist ja noch nicht beendet. Wie er aber seine Forderungen durchsetzen will, wenn sie einfach nicht zahlt…dem Vermieter ist es egal wo das Geld herkommt.
Und wenn ja kann Sie im Gegenzug eine Art Nutzungsgebühr für
Ihren „Anteil“ der Wohnung verlangen?
Da bin ich überfragt.
Oder gar einen
Untermieter stellen, der Ihr Zimmer und die gemeinschaftliche
Küche, Bad und Wohnzimmer nutzt?
Nein, denn eine Untervermietung muß auch mit dem Vermieter abgeklärt werden.
Und jetzt wird es ganz böse. Mal angenommen Sie zieht aus und
der Mann ist zum Zeitpunkt des Auszuges nicht da. Sie nimmt
alles was gemeinsam angeschafft wurde einfach ohne Absprache
mit. Darf Sie das? Welche Möglichkeiten hat jetzt der Partner?
Das hat nix mit Mietrecht zu tun. ->fachkundige Hilfe einholen.
Gruß
Maja
Richtig ist, dass beide Mieter dem Vermieter gegenüber gesamtschuldnerisch haften.
Im Innenverhältnis ist ebenfalls die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Sprich: es ist egal, ob sie die Wohnung nutzt oder nicht oder wie viele Zimmer leerstehen - die Miete wird bis Mietvertragsende geschuldet, und zwar sowohl dem Vermieter gegenüber als auch im Innenverhältnis.
Wenn einer der beiden auszieht und alles mitnimmt, erfüllt das einen Straftatbestand, sofern es sich um die Gegenstände des anderen Partners handelt. Zivilrechtlich kann man die Herausgabe der Gegenstände verlangen oder Schadensersatz, strafrechtlich kann man Anzeige erstatten.