Abrechnungszeitraum Betriebskosten

Hi,
mal angenommen, man kauft eine Immobilie mit vermieteter Wohnung.
Welcher Berechnungszeitraum würde dann für die Betriebskosten gelten? Der Zeitraum des alten Vermieters (bspw. bis November), oder der Zeitraum ab Kaufdatum (bspw. Mai) + 1 Jahr?
Oder Kaufdatum (bspw. Mai) bis altes Datum, in diesem Beispiel November?

Danke für die Hilfe,

Lalle

Moin, Lalle,

der Abrechnungszeitraum ist im Mietvertrag festgelegt.

Gruß Ralf

Moin, Lalle,

moin,

der Abrechnungszeitraum ist im Mietvertrag festgelegt.

Ist mir neu, zumindest bei Standardverträgen.

aber wichtiger ist ‚Kauf bricht nicht Miete‘. der neue Eigentümer hat sich an den bisherigen Abrechnungszeitraum zu halten.

Gruß Ralf

Gruß
vnA