Kurze Frage:
Kann man im Mietvertrag mit einer Klausel regeln, dass der Mieter alle Ansprüche aus Feuchtigkeitsschäden, welche zukünftig auftreten könnten, nicht geltend machen kann?
Danke schon mal!
Kurze Frage:
Kann man im Mietvertrag mit einer Klausel regeln, dass der Mieter alle Ansprüche aus Feuchtigkeitsschäden, welche zukünftig auftreten könnten, nicht geltend machen kann?
Danke schon mal!
Kurze Frage:
kurze Antwort:
man kann alles vereinbaren … fragt sich nur ob das der M auch unterschreibt
Kann man im Mietvertrag mit einer Klausel regeln, dass der
Mieter alle Ansprüche aus Feuchtigkeitsschäden, welche
zukünftig auftreten könnten, nicht geltend machen kann?Danke schon mal!
büdde
fragt sich nur ob das der M
auch unterschreibt
Hallo,
ich vermute, ein Mieter kann das problemlos unterschreiben, da die Klausel keinen Bestand hat. So wie einige Renovierungsklauseln.
Grüße
Ulf
Hallo,
man kann alles vereinbaren … fragt sich nur ob das der M
auch unterschreibt
müsste eher heißen:
man kann alles vereinbaren, aber längst nicht jede Vereinbarung ist rechtlich zulässig und hat somit Bestand.
Gruß
S.J.
Moin,
wenn diese Klausel Bestand hätte, würde sie mit absoluter Sicherheit schon lange in jedem Mietvertrag stehen, wie z.B. die Renovierungsklausel.
vnA
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