gültiger Mietvertrag?

Angenommen es entsteht folgende Situation:
Vater mietet eine WOhnung für seine Tochter an - möchte auch als ein Mieter im Mietvertrag stehen. Tochter steht auch im Mietvertrag, unterschreibt ihn aber wegen krankheitsbedingter Unabkömmlichkeit nicht.

Also im Kopf stehen Vater und Tochter - unterschrieben hat ihn aber nur der Vater.

Was bedeutet das?
Ist der Mietvertrag insgesamt ungültig?

Besteht der Vertrag nur zwischen Vater und Vermieter?

Vater hat Ausweiskopie seiner Tochter vorgelegt und unter Zeugen erklärt, er handele im Auftrag seiner Tochter. Ist vielleicht dann die Unterschrift gar nicht nötig?

Danke für Eure Überlegungen
n.

Wenn der Vater mit Wissen und Wollen der Tochter den Vertrag „mit unterschrieben“ hat, dann haftet sowohl der Vater als auch die Tochter. Der Mietvertrag ist in diesem Fall zwischen Vermieter und Vater und Tocher zustande gekommen.

Hallo,

schau Dir mal die ersten sechs Ergebnisse an, hier hat auch Günter schon einiges geschrieben:

http://www.google.de/search?q=Mietvertrag+unterschrift

Gruß
Andreas