Wie ist das denn wenn jemand aus einer Wohnung auszieht, diese in tadellosem Zustand verlässt und dann wochenlang auf seine Kaution wartet weil der Vermieter die Kaution mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen will? Darf der das? Besonders wenn man nieee euch nur eine Miete o.ä. schuldig geblieben ist. Dann gibt es doch gar keinen Grund zu denken man könnte die Nebenkosten nicht bekommen. Und falls das ok sein sollte wie lange darf denn so was dauern, man muss ja in der neuen Wohnung auch Kaution zahlen. Und was soll man tun wenn das Geld partout nicht kommt? Anwalt??? Fragen über Fragen und jetzt schon danke für eure Antworten!
Wie ist das denn wenn jemand aus einer Wohnung auszieht, diese
in tadellosem Zustand verlässt und dann wochenlang auf seine
Kaution wartet weil der Vermieter die Kaution mit der
Nebenkostenabrechnung verrechnen will? Darf der das?
Ja, das darf er. IdR bis zu 6 Monaten selten wenn die
Endabrechnung aussteht auch noch länger.
Allerdings darf er -wenn Nachzahlungen zu erwarten sind- nur
den ca. zu erwartenden Teil einbehalten. Immer vorausgesetzt, dass sonst nichts mehr offen ist.
Genauer stehts im zweiten Link.
M. W. darf der Vermieter die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung zurückbehalten. Diese kann bis zu 12 Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraums erfolgen (muss nicht so lange dauern, kann aber manchmal zulässigerweise auch noch länger dauern - vgl. hierzu auch § 556 Abs. 3 BGB). Oft gilt dieser Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.eines Jahres, Abweichungen sind hiervon aber möglich.
Zu einer Zwischenabrechnung ist der Vermieter nicht verpflichtet. Wer sollte hierfür auch die Kosten tragen? Im Zweifelsfall fängt dies mit den Kosten einer Sonderablesung und -auswertung sämtlicher Heizungsröhrchen eines Mietshauses an (für den Fall, dass die Mieter nicht Einzelverträge mit Energierversorgern haben) und hört mit Zwischenbescheiden von Abfallentsorgern und Straßenreinigern (soweit diese das überhaupt machen) etc. auf. Das Erstellen der Abrechnung selbst kostet auch noch mal Zeit und Geld.
. Und falls das ok sein sollte
wie lange darf denn so was dauern
s. o.
, man muss ja in der neuen
Wohnung auch Kaution zahlen.
Der Mieter könnte mit dem Vermieter sprechen und unter Verweis auf das bisherige tadellose Verhalten (soweit dem so war) anbieten, dass dieser einen Teilbetrag der Kaution zur Sicherung möglicher Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung einbehält und den Rest der Kaution freigibt.
Also, wenn der Mieter z. B. immer so Nebenkostennachzahlungen von 200,00 EUR hatte und die Kaution aber 1.000,00 EUR beträgt, könnte der Mieter anbieten, dass der Vermieter 250,00 - 300,00 EUR einbehält und den Rest ausbezahlt. der Vermieter könnte natürlich einwenden, er wisse schon jetzt, dass die Nachzahlungen aus bestimmten Gründen vermutlich höher ausfallen werden. Dann könnte man sich auch auf einen anderen Betrag einigen.
So ähnlich haben wir das 2004 mit unserem Vermieter gehandhabt (wir hatten Sparbücher als Kaution verpfändet. Eins wurde freigegeben, das andere diente aus unserer Sicht verständlicherweise zur Sicherheit des Vermieters).
Vielleicht äußern sich aber auch noch andere zu den Möglichkeiten des fiktiven Mieters…