Hallo zusammen,
nehmen wir an, folgende Situation hat sich ergeben: Person A ist Mieter einer Wohnung und geht vorübergehend (2-3 Jahre) ins Ausland. Weil sie gerne zurück in die gleiche Wohnung möchte, wenn sie wiederkommt, schließt sie mit Person B einen Untermietvertrag ab. Dieser ist befristet bis zu Datum D, dem voraussichtlichen Rückkehrdatum von A.
Jetzt kommt A allerdings einige Monate früher zurück, und kann B also nicht vor Ablauf des Vertrages kündigen. Deswegen sucht (und findet) sie eine neue Wohnung. A möchte daraufhin nicht wieder zurück in die alte Wohnung. B möchte gerne länger in der Wohnung bleiben und sie nach dem Datum D als Hauptmieter übernehmen.
A teilt B jedoch mit, dass sie nach Ablauf des Untermietvertrages, also zum Tag D, den Hauptmietvertrag kündigen wird. B müsse ausziehen und eine Freundin von A, nennen wir sie C, würde neue Hauptmieterin.
Die Frage: Hat A das Recht dazu? Kurz gesagt geht es also darum, ob die Tatsache, dass Person A Hauptmieter ist, ihr das Recht gibt, zu bestimmen, dass B ausziehen muss und C Nachmieter wird.
Meine Meinung: A darf natürlich dem Vermieter potenzielle Nachmieter „anbieten“, aber nur der Vermieter hat letztendlich die Entscheidung zu treffen, ob B oder C (oder natürlich jemand anders) Nachmieter wird.
Ich würde mich über Rückmeldungen freuen, ob mein „Urteil“ korrekt ist.
Viele Grüße
Hendrik
Ähm… natürlich darf der Hauptmieter kündigen, zumal wenn der Untermietvertrag ausläuft. Dass er nicht bestimmen kann, wer Nachmieter wird, spielt doch überhaupt keine Rolle. Ist natürlich trotzdem so.
Levay
Vielen Dank für die Antwort! Auch wenn ich mir jetzt ziemlich sicher bin, wie die richtige Antwort lautet, präzisiere ich das Ganze etwas (denn ganz so egal, ob A darüber etwas zu sagen hat, ist es in diesem Fall nicht)
Ich habe folgende Details unterschlagen: im Untermietvertrag ist vereinbart worden, dass der Vertrag (von beiden Parteien) nicht vor D gekündigt werden kann. Aber natürlich darf A zum Datum D kündigen.
Der Vermieter hätte kein Problem damit, wenn B Nachmieter wird und in der Wohnung bleibt. A ist aber felsenfest davon überzeugt, dass B auf jeden Fall ausziehen muss und ihre Freundin C als neue Hauptmieterin einziehen kann.
Die Frage ist also nicht, ob A kündigen darf, sondern ob B jetzt befürchten muss, am Tag D ausziehen zu müssen um C Platz zu machen, auch wenn der Vermieter B als Hauptmieter akzeptiert. A könnte ihre Vorstellungen ja durchsetzen, indem sie die Wohnung an C untervermietet, allerdings müsste da soweit ich weiß ebenfalls der Vermieter zustimmen. Soweit korrekt?
Hendrik
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Die Frage ist also nicht, ob A kündigen darf, sondern ob B
jetzt befürchten muss, am Tag D ausziehen zu müssen um C Platz
zu machen, auch wenn der Vermieter B als Hauptmieter
akzeptiert. A könnte ihre Vorstellungen ja durchsetzen, indem
sie die Wohnung an C untervermietet, allerdings müsste da
soweit ich weiß ebenfalls der Vermieter zustimmen. Soweit
korrekt?
Hallo!
Wo ist das Problem? A darf selbstverständlich die Wohnung zum Datum D kündigen. Wenn B an dieser Wohnung ernsthaft interessiert ist, sollte sie sich beim VM um diese Wohnung bewerben. Denn letztendlich entscheidet dieser, wer in der Wohnung wohnen wird. Solte A alerdings die Wohnung nicht kündigen, und einen Untermietvertrag mit C schließen, der vom VM abgesegnet wird, muss B allerdings raus.
Gruß
Andreas
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Hallo,
das Problem war, dass ich mir nicht sicher war, ob A vielleicht nicht doch ein Recht hat, über den nächsten Hauptmieter mitzubestimmen. Das erschien mir zwar sehr unwahrscheinlich, aber ich wollte trotzdem lieber mal nachfragen.
Deine Antwort hat auf jeden Fall meine Vermutung bestätigt, vielen Dank!
Hendrik