hallo!
hier mal eine ganz hypothetische Frage:
Eine Wohnung wird nach Auszug vom Mieter an den Vermieter
leer zurückgegeben - Bei dieser Übergabe wird KEIN Protokoll
erstellt. Nachträglich fallen dem Vermieter allerdings mehrere
kleine Mängel auf, die eindeutig im Verschulden des Mieters liegen!
Kann er jene Mängel in Rechnung stellen bzw. mit Kaution verrechnen ?
Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage ?
danke vorab
ad
Hallo Arthur,
also wenn kein Protokoll gemacht wurde kann der Vermieter bis zu 6 Monate nach Übergabe noch Mängel geltend machen.
der Babelfisch (nicht Babbelfisch !!)
Hi,
also wenn kein Protokoll gemacht wurde kann der Vermieter bis
zu 6 Monate nach Übergabe noch Mängel geltend machen.
interessant. Diese Aussage kannst Du doch sicher auch untermauern, oder? Warum sollte es überhaupt möglich sein nach der Übergabe Mängel zu beanstanden? Und wieso gerade sechs Monate lang?
Ich persönlich würde meinem Ex-Vermieter (symbolisch) den Vogel zeigen, käme er mit solch einem Ansinnen zu mir.
Gruß Stefan