Meine Frage an Euch:
Kann ein Vermieter seinen Mieter aufgrund der Tatsache vor die Tür setzten, er würde es nicht schaffen die Miete zu zahlen?
Also wenn der Vermieter dieser Meinung ist, kann er seinen Mieter dann vor die Tür setzen?
Meine Frage an Euch:
Kann ein Vermieter seinen Mieter aufgrund der Tatsache vor die Tür setzten, er würde es nicht schaffen die Miete zu zahlen?
Also wenn der Vermieter dieser Meinung ist, kann er seinen Mieter dann vor die Tür setzen?
Hallo Pommes,
die Experten werden sicherlich noch kommen.
Die Frage ich, was du mit „vor die Tür setzen“ meinst?
M.W. kann eine fristlose Kündigung von Seiten des Vermieters ausgesprochen werden, wenn die Mietzahlungen tatsächlich zwei Monate im Rückstand sind.
Nicht allein deshalb, wenn der Vermieter vermutet, sein Mieter würde in diesen Rückstand kommen.
Gruß sannah
Kann ein Vermieter seinen Mieter aufgrund der Tatsache vor die
Tür setzten, er würde es nicht schaffen die Miete zu zahlen?
Wenn er nachweisen kann, dass ein Mietrückstand existiert, wird er mit einer Klage wahrscheinlich durchkommen.
Solange er für seine „Vermutung“ oder „Meinung“ keine Beweise hat, oder noch besser, solange das Gegenteil bewiesen werden kann, dürfte ihm die rechtliche Grundlage für diesen Schritt fehlen.
Gruß,
Michael