mal angenommen, man wohnt so, das ein zufahrtsweg (öffentlicher weg) zum friedhof führt. dieser soll ordentlich gemacht werden, weil er nur ein pflasterweg ist. wer muß dann die kosten tragen oder kann man sich als anwohner dagegen wehren?
bei gehwegen ist es ja so, dass der anwohner ein teil der kosten übernehmen muß, je nachdem wie lang die grundstücksgrenze ist… aber wie sieht es bei zufahrtswegen aus? dieser wird nicht wirklich vom anwohner genutzt…
wenn man den aber garnicht nutzt, muß man dann auch die kosten dafür tragen?
schonmal vielen dank für die beantwortung…