Ein junger lediger Mieter wird mit einer rechtmäßigen Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Sagt aber bereits im Vorfeld, dass er die Wohnung nicht verlassen wird, bis das er seine Dissertation in (9 Monaten) abgegeben hat, sa er keine Zeit hat sich um eine neue Wohnung zu kümmern. Der Mieter hat eine halbe Arbeitsstelle. Wenn der Vermieter ihm jedoch 2000 -3000,- Euro zahlen würde, könnte er die Wohnung gleich verlassen. Kann der Vermieter den Mieter wegen Nötigung oder Erpressung anzeigen?
eine halbe Arbeitsstelle. Wenn der Vermieter ihm jedoch 2000
-3000,- Euro zahlen würde, könnte er die Wohnung gleich
verlassen. Kann der Vermieter den Mieter wegen Nötigung oder
Erpressung anzeigen?
Hallo,
…nööö, der Mieter hat dem Vermieter lediglich ein Angebot gemacht.
Das kann der Vermieter annehmen, oder nicht.
Gruß:
Manni
Das kommt auf die näheren Umstände an (ist die Kündigung berechtigt? Entsteht dem Vermieter ein höherer Schaden, wenn der Mieter nicht ordnungsgem. räumt?).
Unter Umständen kann hier ein Straftatbestand vorliegen, z. B. wenn der Mieter ordnungsgem. gekündigt wurde, sich mit der Kündigung einverstanden erklärt hat und weiss, dass zu einem bestimmten Termin ein neuer Mieter einziehen will und er dann plötzlich den Vermieter vor die Wahl stellt: entweder Geld oder ich ziehe nicht aus und dein Schaden ist in diesem Fall noch wesentlich höher, als bei Zahlung einer „Abfindung“.
Will der Mieter dahingegen „nur“ Räumungsschutz in Anspruch nehmen (Kündigung zur Unzeit wegen bevorstehender Disseration o. ä.) und seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, wird ein Straftatbestand kaum vorliegen.