wenn man ein Geschoss eines Gebäudes gewerblich gemietet hat und dort zb. eine Gemeinschaftspraxis betreibt, kann ein Vermieter die Miete eines Tagungsraumes (einzelner Raum in extra Gebäude mit eigener Eingangstür) einfach um 100% anheben gegenüber vorherigem Mietpreis (von 5€/qm auf 10€/qm) nur weil Sanitäre anlagen eingerichtet worden sind?
Und kann der Vermieter wenn er vorher den Raum mit 20qm angegeben hat und somit für 100€ dann auf einmal ankündigen dass er sich vertan hat, der Raum 38qm groß sei und somit inkl. Mieterhöhung der Raum nun 380€ pro Monat anstatt 100€ kosten soll?
Der Raum ist zwar in einem soweit annehmbaren Zustand, müffelt aber etwas da Rest des Gebäudes als Lagerfläche benutzt wird.
Im gewerblichen Mietrecht sehe ich hier kein Problem. Es sei denn, es liegt ein gewerblicher Mietvertrag mit einer Befristung und einem fixierten Mietzins vor (z. B. Staffelmietzinsvereinbarung).
Entweder der Mieter erklärt sich damit einverstanden oder es erfolgt eine Kündigung. Wenn kein befristeter Mietvertrag vorliegt, kann der Vermieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
aber gibt es nicht die sogenannte kappungsregel, sprich vermieter kann miete an mietspiegel angleichen, aber maximal 20% erhöhen, im bezug auf die letzten 2 jahre (also wenn wir 2005 100€ gezahlt haben könnte er nach dieser regelung erstmal nur 120€ verlangen oder?).
die sache ist natürlich das er die modernisierung eventuell gelten machen will. frage ist natürlich ob einbau eines WCs überhaupt als modernisierung gilt, ich würde es eher als einrichtung einer mindestvorraussetzung für miete in höhe des mietspiegels ansehen.
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Wie es schon geschrieben wurde: Im gewerblichen Mietrecht (Details siehe Vorschreiber) gibt es keine Kappungsgrenzen oder sonstige Spielregeln. Er könnte somit die Miete auch erhöhen wenn nichts eingebaut oder falsch vermessen wurde. Lediglich Wucher könnte noch greifen.