Hallo Ihr,
Angenommen man zieht aus seiner Mietwohnung aus und der Teppich ist durch 2 Hauskatzen etwas in Mitleidenschaft gezogen worden (Flecken).
Allerdings sah der Teppich vorher bereits aus als läge er schon 20 Jahre in dem Zimmer. Ein Übergabeprotokoll bei Einzug wurde nicht erstellt.
Wenn nun der Vermieter den Teppich ersetzt haben möchte bekommt er ja sowieso nur den Zeitwert. Wo liegt denn die Beweispflicht wenn er, angenommen, sagt, er habe den Teppich erst vor 3 Jahren verlegt (was augenscheinlich nicht so ist) ?? Muss der VM es mit einer Quittung belegen können ? Für entstandene Schäden sollte man natürlich haften, aber wenn der Teppich schon so abgelaufen war und der Mieter diesen Makel während der Mietzeit in Kauf nahm ?
Danke für die Antworten
marcus
