Hallo
nehmen wir mal an A hat ein Haus gepachtet und B bevollmächtigt, seine Interessen wahrzunehmen und auch den Vertrag zu unterschreiben sowie alle Mietangelegenheiten für ihn zu erledigen.
A fragt sich nun ob der Vertrag mit der Unterschrift seines Bevollmächtigten rechtlich gültig ist.
Danke schon mal für eure Einschätzung.
Hi,
nehmen wir mal an A hat ein Haus gepachtet
hat gepachtet oder will pachten?
und B
bevollmächtigt, seine Interessen wahrzunehmen und auch den
Vertrag zu unterschreiben sowie alle Mietangelegenheiten für
ihn zu erledigen.
A fragt sich nun ob der Vertrag mit der Unterschrift seines
Bevollmächtigten rechtlich gültig ist.
Das kann man natürlich nicht beantworten, weil es eine Menge Gründe geben kann, warum ein Vertrag nichtig ist.
Aber wenn ein ausdrücklich Bevollmächtigter eine Unterschrift für den Vollmachtsgeber leistet, ist es genauso, als ob der Vollmachtsgeber selbst unterschrieben hätte.
Alles andere wäre ja auch sinnlos…
Gruß Stefan
Aber wenn ein ausdrücklich Bevollmächtigter eine Unterschrift
für den Vollmachtsgeber leistet, ist es genauso, als ob der
Vollmachtsgeber selbst unterschrieben hätte.
Alles andere wäre ja auch sinnlos…
Gruß Stefan
Hallo Stefan,
ja, so sollte es auch sein, denn sonst braucht man jemand keine Vollmacht zu erteilen, dass die genannte Person im Namen des Vollmachtgebers handelt.
Danke.