Hallo,
angenommen, man ist in eine Wohnung eingezogen und dort wurde das Laminat nicht fachgerecht verlegt, das heisst, dass 2 - 4 mm Abstand zwischen manchen „Laminatdielen“ sind.
Nun wurde darauf oft mit einen Rollstuhl / Drehstuhl lang gefahren.
Eigentlich sollte das Laminat nicht beschädigt sein, doch durch die unfachgerechte Verlegung wurde das Laminat beschädigt.
Könnte der Vermieter das als Mangel werten und von der Mietsicherheit abziehen?