Mietsicherheit - Laminat beschädigt !?

Hallo,
angenommen, man ist in eine Wohnung eingezogen und dort wurde das Laminat nicht fachgerecht verlegt, das heisst, dass 2 - 4 mm Abstand zwischen manchen „Laminatdielen“ sind.

Nun wurde darauf oft mit einen Rollstuhl / Drehstuhl lang gefahren.

Eigentlich sollte das Laminat nicht beschädigt sein, doch durch die unfachgerechte Verlegung wurde das Laminat beschädigt.

Könnte der Vermieter das als Mangel werten und von der Mietsicherheit abziehen?

Hallo,

hat denn der Mieter den Vermieter auf diesen Mangel (große Lücken zwischen den Dielen aufmerksam gemacht?)

Der Mieter hat auch soetwas wie eine Obhutspflicht, das heißt der Mieter muß etwaige Mängel dem VM melden, so dass der sie abstellen kann um größere Schäden zu vermeiden.
Macht der Mieter das nicht, kann er schadenersatzpflichtig werden.

Gruß
Maja