Widerspruch Mietkündigung / Was tun?

Ein Mieter hat Widerspruch bei seiner Kündigung des Mietverhältnisses eingelegt. Es wurde ihm gekündigt zwecks Eigenbedarf. Folgende Gründe wurden vom Mieter aufgeführt: 1. fehlender Ersatzwohnraum, 2. bervorstehendes Promotionsverfahren und geplante Dienstreisen, 3. geringes Einkommen, da nur eine halbe Stelle als wissenschaftl. Mitarbeiter. Das Mietverhältinis soll noch 1 Jahr bestehen bleiben. Dann wird er fertig. Was kann der Vermieter tun, außer hohen Abfindungen zahlen, die wurden nämlich vom Mieter vorgeschlagen? (können die Vermieter aber nicht) Der Vermieter ist eine junge vierköpfige Familie, die jetzt eine doppelte Belastung haben und mit der Sanierung des Hauses nicht beginnen können, ehe der Mieter raus ist.

In einem solchen Fall ist es am besten, mit dem Mieter einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, worin festgehalten wird, wann exakt der Mieter im nächsten Jahr auszieht.

Ein gerichtliches Verfahren (Räumungsklage) bringt führt wahrscheinlich nur zu dem Ergebnis, dass sich der Vermieter durch ein bis zwei Instanzen klagen muss, um dann vielleicht nach 2 Jahren Recht zu bekommen. Mit dem gerichtlichen Räumungsverfahren erreicht der Vermieter also zeitlich betrachtet gar nichts. Wahrscheinlich erreicht der Mieter im gerichtlichen Verfahren sogar tatsächlich noch Räumungsschutz von einem Jahr, wenn er das Gericht davon überzeugt, dass die Promotion kurz bevorsteht.

Man sollte hier genau prüfen, was finanziell und zeitlich betrachtet die günstigste Variante ist. Eventuell sollte man nochmals nachverhandeln hinsichtlich der Abfindung.

Hallo!
Dazu bräuchte man noch einige Informationen! Ist der M eine alleinstehende Person, der in einer großen Wohnung für eine recht kleine Miete lebt? Lebt die junge Familie jetzt in einer Kleinen Wohnung und benötigt mehr Platz? Oder wurde die Wohnung/das Haus gekauft, um sich einfach nur zu verändern?
Ohne solche Informationen kann keiner eine Aussage tätigen.
Aber rein fiktiv: Die Bedürfnisse einer vierköpfigen Familie, die ev. unter Platzmangel lebt, werden vor Gericht wohl mehr wiegen als die Platzbedürfnisse einer einzelnen Person der ohnehin (wie angekündigt)oft auf Dienstreise ist. Und das Argument, es ist kein Ersatzwohnraum vorhanden, ist klar. Aber da gibt es ja die Kündigungsfristen, in der man sich eine neue Wohnung suchen kann. Und komischerweise steht sofort ausreichend Wohnraum zur Verfügung, wenn der VM ne schöne hohe Abfindung zahlt??
LG Andreas