also angenommen 2 parteien wohnen in einem mietshaus nebeneinander.
in einer der beiden wohnungen wohnen junge menschen die gerne musik hören. in der wohnung nebenan eine anscheind übersensible frau. es ist nicht möglich bis 22.00uhr auf ZIMMERLAUTSTÄRKE musik zu hören da die übersensible frau meint sie müsse gegen ihre wand hämmern… es geht lediglich um zimmerlautstärke. keine laute musik…
wie kommen nun die musikfreunde zu ihrem verdienten hörgenuss?
Indem sie in einem einschlägigen Fachgeschäft Kopfhörer käuflich erwerben.
Hi
übersensible frau. es ist nicht möglich bis 22.00uhr auf
ZIMMERLAUTSTÄRKE musik zu hören da die übersensible frau meint
sie müsse gegen ihre wand hämmern… es geht lediglich um
zimmerlautstärke. keine laute musik…
Wäre es tatsächlich Zimmerlautstärke, dann würde die Nachbarin nicht klopfen, denn dann würde sie die Musik gar nicht hören und hätte daher keinen Grund zum Klopfen.
Oder ist sie Hellseherin, die immer weiß, wann Musik in der Nachbarwohung in Zimmerlautstärke gespielt wird?
wie kommen nun die musikfreunde zu ihrem verdienten hörgenuss?
Kopfhörer können helfen, wenn man gerne mal lauter Musik hört.
Gibt es auch in drahtloser Ausführung usw. Möglicherweise reicht es auch, wenn man die Bässe zurücknimmt.
Gruß
Edith
was haben. . .
die Antworten bitte schön mit Recht zu tun?
Der Fall ist doch kalr geschildert Ein Mieter möchte Musik Hören (gibt es überhaupt High end Kopfhörer?) Ein anderer Mieter fühlt sich eingeschränkt. Da gibt es doch sicherlich Rechtssprechungen zu hauf.
cu Naseweis
Hi
die Antworten bitte schön mit Recht zu tun?
Nicht für jedes Problem muß man gleich rechtliche Geschütze auffahren.
Aber wenn es Dich interessiert dürfte wohl das hier zur Anwendung gelangen.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/sw_laerm.html
Auch tagsüber muß Lärm nicht hingenommen werden, wenn er das ortsübliche Maß übersteigt.
Gruß
Edith
Danke OWT
Hier steht nix
Danke