Eigentumsbeschädigung - wann spätestens zahlen?

Hallo zusammen,

1.) Wenn ein Schaden am Eigentum des Vermieters durch den Mieter verursacht wurde, wann muss der Mieter diesen Schaden spätestens beheben?
So schnell wie möglich oder erst dann, wenn der Mieter aus der Wohung auszieht?
Die Schlüssel wurden versehentlich am Schloss von innen hängen gelassen und die Tür zu gemacht.
Anstelle den Schlüsseldienst zu rufen, wurde die Tür selbständig geöffnet. Dadurch ist an einer Stelle an der Tür ein ca. 10 cm langer Riss entstanden (die Tür ist aus Holz).
Das Schloss wurde überhaupt nicht beschädigt. Die Tür ist in einem benutzbarem Zustand.
Im Moment und auch in einpaar Monaten besteht für den Mieter leider keine Möglichkeit die Reperaturkosten auf sich zu nehmen.
(Die Kosten für die Reperatur belaufen sich auf 500 €) Echt unverschämt, oder?.
Hat die Vermieterin das Recht, sofort die Reperatur vornhemen zu lassen (der Mieter muss bezahlen) oder kann sich der Mieter auch bis zur Kündigung Zeit lassen mit der Reperatur? Spätestens bis zum Auszug aus der Wohnung muss es gemacht werden. Das ist klar.

2.) Wenn ein Hausmeister aus dem Haus auszieht und die Mieter die Mülltonnen selber vor die Haustür stellen müssen, kann man dann von einer Mietsminderung sprechen?

Danke und Grüße aus BW=)

Hallo,

2.) Wenn ein Hausmeister aus dem Haus auszieht und die Mieter
die Mülltonnen selber vor die Haustür stellen müssen, kann man
dann von einer Mietsminderung sprechen?

Nein, aber die Nebenkosten sinken, da kein Lohn mehr für den Hausmeister anfällt.

Christian

Der Vermieter kann natürlich selbst entscheiden, wann er sein Eigentum reparieren lässt. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Mieter, wenn es sich - wie hier - um eine Sachbeschädigung handelt.