Kündigungszeit bei Standartmietvertrag

Hallo zusammen,

wenn man einen Standartmietvertrag vor 5 Jahren abgeschlossen hat, und nun kündigen möchte, da ein Ortswechsel ansteht.
Wie lange ist die Kündigungszeit?
Muss man nach fünf Jahren auch Heizkörper streichen, im Mietvertrag ist nichts vermerkt?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß, mastersound

Für Mieter gilt die einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten, auch bei alten Mietverträgen.

Wenn der Mietvertrag keine wrksamen Regelungen zu Schönheitsreparaturen enthält, muss der Heizkörper nicht gestrichen werden.