Kautionseinbehalt

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Di, 2. Sep 2008
Hallo Forum-Mitglieder,

ich habe da eine Frage bezügl. der "Kautioneinbehalt-Rechten" des Vermieters. Normalerweise darf der Vermieter die Kaution (des Mieters) einbehalten, wenn der Mieter die Miete nicht rechtzeitig oder gar nicht bezahlt hat oder wenn der Mieter die so genannten "Schönheitsreparaturen" nicht fachgerecht durchgefürt hat...
Was passiert aber, wenn der Vermieter die Schönheitsreparaturen frist- und fachgerecht durchgeführt hat. Dies dem Vermieter rechtzeitig mitgeteilt hat und dann in eine andere Stadt umzieht. Es wird ein Übergabetermin vereinbart. Der Nachmieter und der Mieter treffen sich bei der besichtigung der Wohnung und beschliessen, dass 1-tens der Nachmieter gern einbisschen früher einziehen würde und der Mieter gern einbisschen früher ausziehen würde. Der Nachmieter ist mit der Wohnung zufrieden und verzichtet auf (große) Schönheitsreparaturen des Mieters. Der Vermieter wird kontaktiert. Der Vermieter ist mit dem (früheren) Auszug des Mieters und dem (früheren) Einzug des Nachmieters einverstanden. Alles wird telephonisch vereinbart. Der Mieter hat die Wohnung (laut Vertrag) noch bis 15.September und der Nachmieter unterschreibt mit dem Vermieter einen Vertrag ab dem 01.September. Der Mieter unterschreibt gar nichts. Alles läuft an ihm vorbei. Nun ist der (Diel) ist perfekt. Doch schon bereits ein Tag nach "Schönheitsreparaturen" des Mieters + Umzug in eine andere Stadt, ruft der Vermieter bei ihm an und verlangt den Schlüssel für die Wohnung, da dor die Fenster ausgewechselt werden sollten. Der Mieter kommt der Mitwirkung nach und übersendet der Vermieterin den Schlüssel. Als der Mieter zu Übergabe in seine Wohnung kommt, kriegt er einen Herzinfarkt. Na ja, fast zumindest. Denn die Wohnung ist stark verschmutzt und teilweise beschädigt. Kurze Zeit später kommt die Vermieterin zu Übergabe...jetzt gibt es viel Streit. Die Vermieterin ist so Aggressive, dass sie den Mieter gar nicht ausreden lässt. Er will nur raus...Doch er ist so schlau und unterschreibt die Übergabe-bedingungen der Vermieterin nicht sofort. Er mach ein Vermerk auf dem Übergabedokument (siehe die Geschichte oben). Dann macht er noch Fotos von der Wohnung, mit Datum (aufgedruckt vom Fotoapparat). Auf den Fotos ist auch die Vermieterin zu sehen. Sie ließ sich freiwillig neben den sauberen Wänden fotographieren. Die Vermieterin will aber die Kaution einbehalten...Was kann der Mieter tun???

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kautionseinbehalt
    War mir zu schlecht geschrieben und zu viel. Aber prinzipiell schickt man dem Schuldner eine Zahlungsaufforderung und geht dann weitere Wege, wenn es sein muss.

    Gruß!

    Horst
    • Antwort von (abgemeldet) nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^3: Kautionseinbehalt
      Hallo Horst,
      danke für die Info. Was die Zahlungsaufforderung angeht: Muss der Mieter (in seinem Brief an den Vermieter) in der so genannten "Kopfzeile" Zahlungsaufforderung schreiben oder reicht es aus, wenn er dem Vermiter im Brief deutlich macht, dass es seine Kaution gern zurück haben möchte, wegen.......(Einzelheiten siehe mein Artikel)? Was soll der Mieter machen, wenn sich der Vermieter nicht meldet? Kann man den Vermieter auf irgendwelche Gesetze hinweisen?

      Gruß
      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^4: Kautionseinbehalt
        Es ist wie bei allen Schuldverhältnissen. Wie man dem Schuldner mitteilt, dass man nun langsam mal sein Geld haben will bleibt einem selbst überlassen.

        Vorzugsweise schreibt man höflich aber bestimmt, dass man die Begleichung bis zum x.x. erwartet.

        Falls das nichts bringt, bietet sich das Gerichtliche Mahnverfahren an. Und wenn auch das nichts bringt (Schuldner kann ohne Begründung widersprechen) dann sollte man bereit und in der Lage sein, seine Forderungen auch vor Gericht zu belegen.

        Gruß!

        Horst
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