Fristlose Kündigung

Hallo,
vielleicht kann mir jemand genaueres zu folgendem Thema erklären:

Wenn jemand zB nach 2-monatigen Zahlungsverzug die fristlose Kündigung erhält, kann er laut Rechtssprechung diese nur verhindern, indem er den schuldigen Betrag innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage vollständig bezahlt.

Bedeutet dies also, dass die Frislose Kündigung unwirksam wird?

Und was bedeutet es konkret, wenn der Vermieter in der Fristlosen
Kündigung zusätzlich formuliert, dass er einem stillschweigenden
Fortführen des Mietverhältnisses widerspricht?

Ich verstehe das in diesem Fall so, dass man dann nach der Zahlung trotzdem aus der Wohung muss!? (Rechtslage?)
Stehe da etwas auf dem Schlauch und konnte nichts entsprechendes dazu
finden.
Hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen…
(Danke im Vorraus)

Liebe Grüße

Jenny

Huhu!

Bedeutet dies also, dass die Frislose Kündigung unwirksam
wird?

Genau so steht es geschrieben, und zwar in §569 BGB.

Und was bedeutet es konkret, wenn der Vermieter in der
Fristlosen
Kündigung zusätzlich formuliert, dass er einem
stillschweigenden
Fortführen des Mietverhältnisses widerspricht?

Das muss in die Kündigung mit rein, da der Mieter sich sonst auf § 545 BGB berufen kann.

Ich verstehe das in diesem Fall so, dass man dann nach der
Zahlung trotzdem aus der Wohung muss!? (Rechtslage?)

Nein, muss man nicht, sofern der Vermieter nicht auch gleichzeitig die ordentliche Kündigung ausgesprochen hat. Dann gelten die gesetzlichen Fristen.