Hallo,
ist es dem Vermieter bzw. dem Energielieferanten erlaubt aufgrund einer inkorrekten Heizungsablesung in 2006 diese fehlenden Kw/h bzw. Kosten in eine aktuelle 2007er-Abrechnung draufzuschlagen (zB wenn diese Abrechnung mit dem Aufschlag im Mitte Aug.2008 einging?
so wie ich das verstehe, geht es hier um Energiekosten, die tatsächlich angefallen sind und der Energielieferant korrigiert lediglich seine Abrechnung.
Es handelt sich also nicht um ein Verschulden des Vermieters und auch nicht um eine verspätete Korrektur der Abrechnung aus 2006.