Entfernen von Styropor-Deckenverkleidung!

Hallo!
Angenommen ein junges Paar zieht in eine Mietwohnung, in der überall schrecklich hässliche Styroporplatten (teilweise in Holzoptik) die Decke zieren - ist es Mietersache, diese zu entfernen oder kann man bei Einzug auf Entfernung dieser Schandflecken bestehen?
Falls nein, wie bekommt man diese Dinger am besten ab und was passiert mit der Decke darunter?
Die Platten im Wohnzimmer sind löchrig und haben „Brandflecken“ von einem Deckenstrahler… hilft das vielleicht bei der Argumentation?
Liebe Grüße,
Veri

Manchmal fehlt mir wirlich jegliches Verständnis .
Hallo,

Angenommen ein junges Paar zieht in eine Mietwohnung, in der
überall schrecklich hässliche Styroporplatten (teilweise in
Holzoptik) die Decke zieren - ist es Mietersache, diese zu
entfernen oder kann man bei Einzug auf Entfernung dieser
Schandflecken bestehen?

hat sich das junge Paar vor Anmietung bzw. Einzug die Wohnung nicht angesehen? Wenn ich eine Wohnung mit „überall schrecklich hässliche Styroporplatten (teilweise in Holzoptik)“ anmiete, kann ich mich doch später nicht beschweren und „bei Einzug auf Entfernung dieser
Schandflecken bestehen“. Manchmal kann ich über Forderungen von Mietern nur den Kopf schütteln. Man ist ja nicht verpflichtet eine Wohnung zu mieten …

Gruß

S.J.

Mal von der rechtlichen Seite abgesehen würde ich darauf bestehen, dass diese Dinger abkommen und zwar auf Kosten des Vermieters. Ist dieser nicht einverstanden, die Wohnung nicht mieten :smile:

Von der rechtlichen Seite muss die Wohnung ja vom Vormieter in einwandfreiem Zustand übergeben werden, sind die Platten schon löchrig und haben Brandflecken ist dies wohl nicht der Fall. Man könnte sich ja mal den Spaß machen und beim Bauamt nachfragen ob die betreffenden Platten überhaupt die Brandschutzvorschriften einhalten…wenn nicht, ist es sowieso Sache des Vermieters.

Man kann auch das Übergabeprotokoll der Vormieters bei dessen Einzug hinzunehmen. Waren die Platten dort nicht schon beim Einzug vermerkt, hat der Vormieter diese nachweislich angebracht und nun wieder zu entfernen, damit die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzusetzen ist.

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Hallo,

Von der rechtlichen Seite muss die Wohnung ja vom Vormieter in
einwandfreiem Zustand übergeben werden, sind die Platten schon
löchrig und haben Brandflecken ist dies wohl nicht der Fall.

das ist nicht richtig. Die Wohnung muss im vertragsgemäßen Zustand übergeben werden, also wie besichtigt und akzeptiert. Auch ein Teppichboden in einer Mietwohnung muss nicht neu sein und darf Flecken haben. Ebenso dürfen Fliesen schon Löcher haben. Ist vermutlich kein Neubau und demnach kann ein solcher Zustand vom Mieter auch nicht erwartet werden. Sicherlich sollten diese Dinge im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

Man könnte sich ja mal den Spaß machen und beim Bauamt
nachfragen ob die betreffenden Platten überhaupt die
Brandschutzvorschriften einhalten…wenn nicht, ist es sowieso
Sache des Vermieters.

„Hallo Bauamt. Habe so komische Platten an der Decke. Ist das erlaubt?“ oder wie jetzt? Klar, man kann einen Sachverständigen hinzuziehen, der dann höchstwahrscheinlich bestätigen wird, dass die Dinger für Wohnraum zugelassen sind. Die Rechnung dafür darf man dann aber auch selbst zahlen.

Man kann auch das Übergabeprotokoll der Vormieters bei dessen
Einzug hinzunehmen. Waren die Platten dort nicht schon beim
Einzug vermerkt, hat der Vormieter diese nachweislich
angebracht und nun wieder zu entfernen, damit die Wohnung
wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzusetzen ist.

Wie soll man an dieses Dokument herankommen und wozu soll dies dienen?
Was hat denn bitte das Vertragsverhältnis Vormieter -> Vermieter für rechtliche Auswirkungen auf das Verhältnis Mieter -> Vermieter? Gar keins. Wenn der Vermieter die Platten schön findet oder die Anbringung akzeptiert hat, kann der jetzige Mieter wohl kaum darauf bestehen, dass diese entfernt werden. Insbesondere der Umstand, dass diese bei Besichtigung vorhanden waren, entzieht dem Beseitigungsverlangen jegliche Grundlage.

Der Mieter kann die Platten, nach vorheriger Genehmigung des Vermieters, bestenfalls auf eigene Kosten entfernen. Liegt keine Genehmigung vor, muss er ggf. bei Auszug wieder solche Platten unter die Decke kleben.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Mal von der rechtlichen Seite abgesehen würde ich darauf
bestehen, dass diese Dinger abkommen und zwar auf Kosten des
Vermieters. Ist dieser nicht einverstanden, die Wohnung nicht
mieten :smile:

Darüber kann man verhandeln, bevor man den Mietvertrag unterschreibt, richtig.

Von der rechtlichen Seite muss die Wohnung ja vom Vormieter in
einwandfreiem Zustand übergeben werden,

Nein. In welchem Zustand der Vermieter die Wohnung von seinem (Ex)Mieter zurücknimmt, kann der Vermieter immer noch selbst entscheiden. Wenn er mit dem Zustand nicht zufrieden ist, geht das erstmal nur ihn und seinen (Ex)Mieter etwas an.

sind die Platten schon
löchrig und haben Brandflecken ist dies wohl nicht der Fall.

Das darf dann der potentielle neue Mieter mit dem Vermieter aushandeln.

Man kann auch das Übergabeprotokoll der Vormieters bei dessen
Einzug hinzunehmen. Waren die Platten dort nicht schon beim
Einzug vermerkt, hat der Vormieter diese nachweislich
angebracht und nun wieder zu entfernen, damit die Wohnung
wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzusetzen ist.

Auch das geht den potentiellen neuen Mieter einen feuchten Kehrricht an. Er schließt einen Vertrag mit dem Vermieter. Was der Vormieter für einen Vertrag hatte, hat in diesem Fall nichts mit dem neuen zu tun.

Gruß
Elke

hallo!

ich hatte selbst mal das vergnügen solche deckenplatten zu entfernen.

hilfsmittel: dampfreiniger und spachtel. eine sauarbeit, die ich kein zweites mal machen möchte.

also am besten mal den vermieter drauf ansprechen, vielleicht übernimmt er das ja.

viele grüße
whitby